Seit 2015 Kooperation dreier Gemeinden Bliestal-Standesamt ist Erfolgsgeschichte

Blieskastel · Seit Mitte 2015 haben Blieskastel, Mandelbachtal und Gersheim eine gemeinsame Dienststelle in der Barockstadt. Sie gilt als ein Beispiel für eine gut funktionierende interkommunale Zusammenarbeit.

Das Standesamt-Team (von links): Claudia Müller, Nadine Berger, Lothar Bubel und Gabi Mehnert, hier gemeinsam mit Bürgermeister Bernd Hertzler und Hauptamtsleiter Jens Welsch im „Stadttor“ inmitten des Kreisels zwischen den Rathäusern I und II. Auch der Bürgermeister sowie Verwaltungsdirektor Jens Welsch führen übrigens übers Jahr auf Wunsch Eheschließungen durch, ebenso wie Bürgermeisterin Maria Vermeulen (Mandelbachtal) sowie Bürgermeister Michael Clivot (Gersheim).

Das Standesamt-Team (von links): Claudia Müller, Nadine Berger, Lothar Bubel und Gabi Mehnert, hier gemeinsam mit Bürgermeister Bernd Hertzler und Hauptamtsleiter Jens Welsch im „Stadttor“ inmitten des Kreisels zwischen den Rathäusern I und II. Auch der Bürgermeister sowie Verwaltungsdirektor Jens Welsch führen übrigens übers Jahr auf Wunsch Eheschließungen durch, ebenso wie Bürgermeisterin Maria Vermeulen (Mandelbachtal) sowie Bürgermeister Michael Clivot (Gersheim).

Foto: Uwe Brengel

Durch die Zusammenlegung der Standesämter von Blieskastel, Gersheim und Mandelbachtal zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk wurde am 1. Juli 2015 ein gelungenes Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit ins Leben gerufen. Der Beschluss war zugleich Vorreiter im Saarland für nachfolgende weitere Kooperationen zwischen anderen Kommunen im Bereich Standesamt, wie die Gemeinden mitteilen.

Nachdem die langjährige Standesbeamtin Ingrid Beck, die vom bisherigen Standesamt Gersheim nach Blieskastel gewechselt war, zum 31. März in den Ruhestand gegangen war, folgte die Verwaltungsfachwirtin Nadine Berger als neue Kollegin in Blieskastel, vormals bei der Stadtverwaltung in Zweibrücken beschäftigt. Ihr Dienstantritt zur Einarbeitung begann am 1. Januar 2022. Inzwischen ist Berger eine Konstante im Standesamt-Team und kommt aus der Sicht der Blieskasteler Stadtverwaltung bei den Brautpaaren mit ihrer netten und natürlichen Art sehr gut an.

Die Frequentierung der Dienstleistungen nimmt stetig zu. Der Standesamtsbezirk umfasst einen Zuständigkeitsbereich von 223 Quadratkilometern, also ungefähr die Hälfte der Fläche des Saarpfalz-Kreises, mit einer zusammengerechneten Einwohnerzahl von rund 37 200 Personen in 34 Einzelorten im Bezirk und Umfang an Registern der früheren selbständigen Standesämter vor der Gebiets- und Verwaltungsreform im Jahr 1974.

Etwa ein Drittel der Brautpaare hat seinen Wohnsitz außerhalb von Blieskastel, Mandelbachtal und Gersheim und bevorzugt das historisch-barocke Flair der Trauörtlichkeiten des Standesamtes Blieskastel zur Durchführung seiner standesamtlichen Hochzeit. Selbst Paare, die ihrer Heimatstadt Blieskastel berufsbedingt den Rücken gekehrt haben und inzwischen beispielsweise in München oder anderen Großstädten wohnen, heiraten lieber in ihrem Heimatort.

Trauungen finden sowohl im Blieskasteler Rathaus, in der Orangerie am Schlossberg sowie in der Taverne des Europäischen Kulturparks in Reinheim (samstags) statt. Besonders in der sommerlich geprägten Jahreszeit sind Hochzeiten im Gebäude der Orangerie beliebt. Dies sowohl im Trauzimmer des Obergeschosses als auch im Saal zur historisch angelegten Parkanlage mit ihrem Springbrunnen, die sich zudem für schöne Fotoaufnahmen anbietet und die Möglichkeit zum Verweilen der Hochzeitsgesellschaft anbietet, beispielsweise mit einem selbstorganisierten Umtrunk im Schatten der Rosenbögen.

Zu den täglichen Aufgaben des Standesamtes gehören auch Beurkundungen von Sterbefällen sowie Kirchenaustritten. Das Team verzeichnet inzwischen eine wachsende Nachfrage nach Terminen zur Abgabe der Erklärung über den Kirchenaustritt, im vergangenen Jahr waren es rund 700 Erklärungen. Weitere Aufgabengebiete sind beispielsweise Geburtsbeurkundungen (bei Hausgeburten), die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen sowie Namenserklärungen zur Festlegung des Familiennamens eines Kindes. Des Weiteren Anträge auf Namensänderung, Namensangleichung und Wiederannahme des früheren Namens nach Eheauflösung und die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen zur Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland. Auch Nachbeurkundung von im Ausland stattgefundenen Personenstandsfällen deutscher Staatsbürger werden bearbeitet, beispielsweise eine Hochzeit in Las Vegas, ein Todesfall im Urlaub oder die Geburt eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit am ausländischen Arbeitsort der Eltern.

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und entsprechenden Änderungen in den für das Personenstandwesen bestehenden Vorschriften hat das Standesamt in einem verstärkten Maß seine papiergeführten Register der früheren Jahrgänge in eine elektronische Form zu überführen. Hierzu ist eine händische Nacherfassung des einzelnen Registereintrages erforderlich und kann nur neben den alltäglichen Arbeiten des üblichen Dienstbetriebes geleistet werden.

Außer dem Ziel, künftig viele Verwaltungsleistungen online zugänglich zu machen, sollen im Zuge der Digitalisierung antragstellende und anzeigepflichtige Einrichtungen durch Nutzung eines automatisierten Abrufverfahrens weitgehend von der Vorlagepflicht urkundlicher Nachweise befreit werden. So können beispielsweise Brautpaare ihre bevorstehende Hochzeit anmelden, ohne einen vom Standesamt ihres Geburtsortes in Deutschland ausgestellten Geburtsnachweis vorlegen zu müssen. Die notwendigen Daten werden inzwischen für das Paar vom Standesamt elektronisch angefordert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort