Blieskastel Für Sondernutzung muss eine Genehmigung vorliegen

Blieskastel · Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsflächen genehmigungspflichtig ist. So müssen zum Beispiel Außenbestuhlungen an Gaststätten, das Aufstellen von Warenständern oder das Aufstellen und Anbringen von Werbeanlagen beantragt und genehmigt werden.

Wie die Stadt weiter mitteilt, werde eine Sondernutzungserlaubnis nur auf Zeit erteilt. Daher müsse für jedes Jahr ein Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis gestellt werden, auch wenn es keine Änderungen geben sollte. Erst nach Eingang der Erlaubnis könne die öffentliche Straßenfläche durch die Antragssteller in Anspruch genommen werden. Diese Genehmigung sei eine Entscheidung, „die ganz wesentlich auch auf verkehrsrechtliche Erfordernisse und feuerpolizeiliche Belange und damit auf die Sicherheit der Bürger abgestimmt ist“.

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