Für ein besseres Klima in der Stadt

Blieskastel · Die Bäume in Blieskastel sind schützenswert und müssen erhalten werden. Deshalb hat die Stadtverwaltung nun ein Regelwerk in Umlauf gebracht, das erklärt, wie die Pflege des Baumbestandes außerhalb der Wälder vollzogen werden soll.

 Auch die Bäume auf dem Blieskasteler Paradeplatz, die im Sommer schönen Schatten spenden, stehen als stadtbildprägend unter besonderem Schutz. Foto: Joachim Schickert

Auch die Bäume auf dem Blieskasteler Paradeplatz, die im Sommer schönen Schatten spenden, stehen als stadtbildprägend unter besonderem Schutz. Foto: Joachim Schickert

Foto: Joachim Schickert

CDU und Grüne im Blieskasteler Stadtrat haben die neue Dienstanweisung der Stadtverwaltung zum Schutz und Erhalt städtischer Bäume begrüßt. Das neue Regelwerk solle den Bestand außerhalb der Wälder sichern sowie die Kontrolle und Pflege der Bäume verbindlich festlegen, beispielsweise durch Kronenpflege, Maßnahmen zum Schutz des Stammes und zur Schonung des Wurzelsystems. Insbesondere historisch wertvolle stadt- und ortsbildprägende Bäume sollen durch die neue Dienstanweisung in ihrem Bestand gepflegt und gesichert werden, so CDU und Grüne.

"Das ausdifferenzierte Regelwerk wird in seiner Umsetzung einen wirkungsvollen Beitrag zur Pflege des Orts- und Landschaftsbildes sowie für den Naturschutz leisten", sind sich die Koaltitionspartner im Stadtrat einig. Durch die verbindliche Umsetzung dieser Baumkontrollrichtlinie werde zudem ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit gewährleistet. Die Aufnahme, Markierung und Dokumentation aller von dieser Richtlinie erfassten Bäume werde "ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur stetig nachvollziehbaren Zielerreichung sein". Bäume auf privaten Grundstücken und Gärten seien von der Richtlinie nicht betroffen. CDU und Grüne betonen, dass die Bürger in der Gestaltung ihrer Privatgrundstücke in keiner Weise bevormundet würden.

Stadtklima verbessern

Wie berichtet, war seit Jahresbeginn der Schutz und vor allem auch die Erhaltung von Bäumen, die in der Zuständigkeit der Stadt Blieskastel liegen, schriftlich fixiert worden. In einer Dienstanweisung, die Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener gemeinsam mit ihren beiden Beigeordneten Georg Josef Wilhelm und Brigitte Adamek-Rinderle aufgestellt und erarbeitet hatte, wurde der Schutzzweck klar definiert. Darin heißt es: "Wesentlicher Schutzzweck dieser Dienstanweisung ist die Bestandserhaltung der Bäume zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Sicherung der Lebensstätten für die Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes. Dies betrifft insbesondere auch historische Erwägungen sowie stadt- und ortsbildprägende Bäume im Einzelfall."

Wie die Stadtverwaltung weiter weiter mitteilt, sei ihr wichtig, dass die Bürger von Blieskastel durch die Regelung nicht beeinträchtigt würden. Die Landschafts- und Gartenpflege im privaten Umfeld unterliege den bisherigen und unveränderten Bedingungen. In der Dienstanweisung heiße es dann auch folgerichtig: "Adressat für Maßnahmen im Rahmen dieser Dienstanweisung ist die Stadt Blieskastel in Bezug auf die Bäume , die außerhalb der Wälder im Eigentum oder Verfügungsbestand der Stadt Blieskastel liegen. Alle Verwaltungsorganisationseinheiten haben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche daran mitzuwirken, dass der Schutzzweck erreicht werden kann."

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