Blieskastel Bürgermeisterin stellt sich hinter Kritik

Blieskastel · Mit einem Brief an den Landrat macht die Blieskasteler Verwaltungschefin ihrem Ärger Luft.

 Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte Blieskastel“ wurde abgewickelt. Deshalb werden die Eigentümer in der Altstadt zur Kasse gebeten.

Das Sanierungsgebiet „Stadtmitte Blieskastel“ wurde abgewickelt. Deshalb werden die Eigentümer in der Altstadt zur Kasse gebeten.

Foto: Joachim Schickert

Nach gut 30 Jahren wird das Sanierungsgebiet „Stadtmitte Blieskastel“ abgewickelt. Aus diesem Grunde fand kürzlich eine Informationsveranstaltung mit dem Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises in der Bliesgau-Festhalle statt, bei der neben den Vertreter der Stadt Blieskastel vor allem die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zugegen waren (wir berichteten). Dort kam es in der Folge zu zahlreichen Bürgerbeschwerden. Nicht nur wegen der unverständlichen Sprache, vor allem auch wegen einiger Aussagen der Vertreter des Gutachterausschusses, die als überheblich und arrogant wahrgenommen wurden. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, stelle sich Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener nun hinter diese Kritik: „Ich kann die Beschwerden persönlich sehr gut nachvollziehen. Als Verwaltungsleiterin ist mir zwar bewusst, dass auf gewisse rechtliche und fachliche Termini nicht verzichtet werden kann, sei es beispielsweise aus Gründen der Rechtssicherheit, aber dennoch darf dadurch der Charakter einer Informationsveranstaltung nicht ad absurdum geführt werden.“ Als erste Vertreterin der Blieskasteler Bürgerinnen und Bürger habe sie nun an den Landrat geschrieben. In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Ich bin der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger verständliche Informationen benötigen. Die Sorgen und Nöte der Betroffenen nehme ich sehr ernst. Schließlich handelt es sich doch um eine nicht alltägliche Angelegenheit, deren Grundlage vor über 30 Jahren beschlossen wurde und zudem mit finanziellen Auswirkungen verbunden ist.“

Die Bürgermeisterin verbinde ihre Bitte an den saarpfälzischen Landrat auch damit, für die nun anstehende Erörterungsfrist in der Zeit vom 9. Juli bis 24. August die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das weitere Verfahren zu sensibilisieren und diese Sorgen und Nöte ernst zu nehmen, Fragen wohlwollend zu behandeln und auch geltend gemachte Einwände neutral und mit der notwendigen Objektivität zu betrachten und abzuwägen, heißt es abschließend.

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