Landtagswahl im Saarland am 27. März Briefwahlbüro in Blieskastel ist gerüstet

Blieskastel · Rund 17 000 Blieskasteler sind zur Landtagswahl am 27. März wahlberechtigt. Das Briefwahlbüro ist gerüstet. Doch was gilt es zu beachten?

 Bürgermeister Bernd Hertzler, Maren Wentz, Sabrina Brüll, Stefanie Müller, Verwaltungsoberrat Jens Welsch (vordere Reihe von links) sowie Kevin Kerber, Markus Löffelmann, Bianca Pirrung (hinten stehend von links) nach den Vorbereitungsarbeiten im Briefwahlbüro.

Bürgermeister Bernd Hertzler, Maren Wentz, Sabrina Brüll, Stefanie Müller, Verwaltungsoberrat Jens Welsch (vordere Reihe von links) sowie Kevin Kerber, Markus Löffelmann, Bianca Pirrung (hinten stehend von links) nach den Vorbereitungsarbeiten im Briefwahlbüro.

Foto: Hans Hurth

Zur Wahl des 17. Landtags des Saarlandes am Sonntag, 27. März, haben in Blieskastel rund 17 000 Wahlberechtigte in den letzten Tagen die entsprechenden Wahlbenachrichtigungen erhalten. Diese haben nur eine Stimme und können mit dieser einen Wahlvorschlag wählen. Mit der Wahlberechtigung kann auch eine Briefwahl beantragt werden. „Das Briefwahlbüro im Blieskasteler Rathaus am Paradeplatz hat seit dem 1. März geöffnet und ist über den Haupteingang erreichbar. Hier können unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und Personalausweis/Reisepass entweder direkt gewählt oder ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden. Die entsprechenden Unterlagen werden dann vor Ort sofort ausgehändigt“, erläuterten in einem Gespräch mit unserer Zeitung Bürgermeister Bernd Hertzler und der zuständige Wahlamtsleiter in Blieskastel, Verwaltungs-Oberrat Jens Welsch.

„Ein Briefwahlantrag kann nur schriftlich oder durch persönliche Vorsprache, nicht aber telefonisch  gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Der schriftliche Briefwahlantrag, beispielsweise über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, ist darüber hinaus unbedingt vom Wahlberechtigten persönlich zu unterschreiben. Die persönliche Unterschrift ist auch dann für die Form des schriftlichen Antrages zwingend erforderlich, wenngleich sie bei einer Beantragung per E-Mail oder über das Internet unterbleibt“, erklärt Jens Welsch. „Zur Vorbereitung der Briefwahl sind im Wahlbüro der Stadtverwaltung mehrere Mitarbeiter eingesetzt, die für den reibungslosen Ablauf Sorge tragen. Die Erfahrungswerte aus den letzten Jahren zeigen, dass das Briefwahlangebot verstärkt in Anspruch genommen wird“, so Verwaltungschef Hertzler und ergänzt: „Corona-bedingt sind diese Zahlen bereits bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr weiter angestiegen.“

Zur anstehenden Landtagswahl seien auch in diesem Jahr im Rathaus bereits vor Öffnung des Briefwahlbüros etliche Anträge eingegangen. „Auf bereits gestellte Briefwahlanträge werden an die Antragsteller die Wahlunterlagen per Post zugesandt. Auch die Rücksendung der Unterlagen erfolgt portofrei – innerhalb Deutschlands – durch die Deutsche Post AG, die Rückumschläge sind entsprechend vorbereitet. Zur Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen finden Wahlberechtigte aus Blieskastel auf der städtischen Internetseite die erforderlichen Informationen sowie einen Weiterleitungs-Link. Bei Fragen steht das Team des Briefwahlbüros gern zur Verfügung“, betont Jens Welsch.

Einen Appell richtet der Bürgermeister an die Bürger: „Demokratie lebt von der Mitverantwortung aller. Als Wahlberechtigte haben Sie die Möglichkeit, den künftigen politischen Kurs hier im Saarland mitzubestimmen. Machen Sie davon Gebrauch und gehen Sie zur Wahl.“

Einen wichtigen Hinweis gibt Wahlamtsleiter Jens Welsch: „Egal, auf welchem Wege Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen, die Ausübung des Wahlrechts bleibt eine höchstpersönliche Angelegenheit. Das bedeutet, dass die wahlberechtigte Person bereit und in der Lage sein muss, selbst eine Wahlentscheidung zu treffen und diese Entscheidung kundzutun. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson, die mindestens 16 Jahre alt sein muss, besteht.“ Die Hilfsperson sei zur Geheimhaltung verpflichtet.

Das Wahlamt der Stadt Blieskastel befindet sich im Rathaus I am Paradeplatz im ersten Obergeschoss, kleiner Sitzungssaal Zimmer 113, erreichbar unter der Telefonnummer (0 68 42) 9 26 11 90. Über den Hintereingang zur Markthalle ist ein barrierefreier Zugang gewährleistet, für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen ist ein Treppenlift vorhanden.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro: montags bis mittwochs: 8 bis 16 Uhr, donnerstags: 8 bis 18 Uhr, freitags: 8 bis 13 Uhr, jeweils durchgehend und Freitag, 25. März, 8 bis 18 Uhr; Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen: www.blieskastel.de.

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