Blieskastel Stadtverwaltung geht neue Wege

Blieskastel · Der Briefwahlantrag in Blieskastel ist auch via Smartphone mit wenig Aufwand möglich. Damit geht die Stadt mit moderner Technik voran.

Gemeindewahlleiter Jens Welsch (rechts) mit Sabrina Brüll und Thomas Zimmer bei der Vorstellung der neuen innovativen Wahlbenachrichtigung im Blieskasteler Rathaus am Paradeplatz.

Gemeindewahlleiter Jens Welsch (rechts) mit Sabrina Brüll und Thomas Zimmer bei der Vorstellung der neuen innovativen Wahlbenachrichtigung im Blieskasteler Rathaus am Paradeplatz.

Foto: Monika Gummel/Stadt Blieskastel

Nachdem bereits zur Bundestagswahl 2017 die Wahlbenachrichtigung von einem enger gewordenen und schlecht lesbaren Kartenformat auf ein übersichtliches Briefformat in DIN-A4 umgestellt worden ist, erfolgt zu den jetzigen Europa- und Kommunalwahlen eine innovative Weiterentwicklung, wie es aus dem Blieskasteler Rathaus heißt. „Neben der Reduzierung von Barrieren hin zu einer besseren Lesbarkeit wird auch bei dieser Wahl ein erhöhter Datenschutz bei der Übersendung der Schreiben sichergestellt. Für die konventionelle Beantragung von Briefwahlunterlagen auf dem Postwege oder direkt im Briefwahlbüro vor Ort, müssen die Wahlberechtigten auch bei den Wahlen in 2019 nicht mehr ihre Daten auf das Antragsformular von Hand aus der Wahlbenachrichtigung übernehmen“, so Gemeindewahlleiter Jens Welsch.

Diese Daten würden wieder als Service-Leistung vorab eingedruckt, sodass die Antragstelle nur noch die gewünschten Anträge ankreuzen und den Antrag unterschreiben müssen. Den sogenannten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung kennen die Blieskasteler Bürgerinnen und Bürger bereits aus 2017. Mit einem Barcodescanner auf dem Smartphone gelangen Wahlberechtigte damit direkt auf die Internetseite zur Beantragung eines Wahlscheines bei der Stadt Blieskastel, ohne dass die Webadresse separat eingegeben werden muss. Jens Welsch: „Die Weiterentwicklung besteht darin, dass der Barcode nunmehr personalisiert ist, es einer aufwendigen Übernahme durch Eintippen der Personen- und Adressdaten nicht mehr bedarf. Mit ganz wenigen Klicks und auf ‚Absenden‘ drücken erhalten die Wahlberechtigten innerhalb von wenigen Tagen auf dem Postweg ihre Briefwahlunterlagen.“ Wie bisher könne auch wieder direkt über die Internetseite der Stadt Blieskastel auf das elektronische Antragsformular zugegriffen werden, das ab dem heutigen Montag, 16. April, zur Verfügung steht. Einen wichtigen Hinweis hat der Wahlleiter aber noch: „Egal auf welchem Weg Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen, die Ausübung des Wahlrechts bleibt eine höchstpersönliche Angelegenheit. Das bedeutet, dass die wahlberechtigte Person bereit und in der Lage sein muss, selbst eine Wahlentscheidung zu treffen und diese Entscheidung kundzutun. Die Kundmachung erfolgt auch bei der Briefwahl durch persönliches Kennzeichnen des Stimmzettels.“

„Eine Hilfestellung ist nie bei der Wahlentscheidung, sondern nur bei der Kennzeichnung des Stimmzettels und nach dem geltenden Wahlrecht auch hier nur dann zulässig, wenn die wählende Person des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel selbst unbeobachtet zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in den Stimmzettelumschlag zu legen. Die Hilfsperson hat in diesem Fall an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen der wählenden Person gekennzeichnet hat; die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben“, so Stadtoberamtsrat Jens Welsch. Das heißt im Klartext: Wahlberechtigte Personen, die einen eigenen Wählerwillen nicht mehr bilden und äußern können, seien an der Teilnahme der Wahl faktisch gehindert. Dies gelte auch, wenn eine betreuende Person mit umfangreicher Betreuungsvollmacht bestellt ist. Diese dürfe nicht an Stelle der wählenden Person die Wahlentscheidung treffen, heißt es aus dem Rathaus abschließend.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort