Neuer Name musste her Lieblingscafé darf nicht mehr Lieblingscafé heißen – Juristischer Zoff um Blieskasteler Kaffeehaus

Blieskastel · Ein schnuckeliges Lokal im Blieskasteler Stadtteil Niederwürzbach: Vor einem Jahr hat sich damit Petra Klankert ihren Traum erfüllt. Doch nur wenige Monate nach der Eröffnung folgte schon der erste Tiefschlag: ein Schreiben eines Anwalts – kurz vorm Weihnachtsfest.

 Vor der erzwungenen Umbenennung: das Kaffeehaus im Blieskasteler Stadtteil Niederwürzbach hier noch als lieblingscafé heißt jetzt Mein Herz-Café.

Vor der erzwungenen Umbenennung: das Kaffeehaus im Blieskasteler Stadtteil Niederwürzbach hier noch als lieblingscafé heißt jetzt Mein Herz-Café.

Foto: Petra Klankert/privat

Mit Liebe zum Detail ist es eingerichtet: ein schnuckeliges Café. So wie es sich Petra Klankert erträumt hat, entstand ein Refugium ganz nach ihren Wünschen: Ein Raum, in dem sich Menschen einfach wohlfühlen sollen. Gemütlich gepolsterte Stühle, in die sich der Kunde fast wie in einen Sessel fläzen kann. Auf Anrichten Figürchen. Dazu verspielte Accessoires an den Schaufenstern, die für Gemütlichkeit sorgen sollen. Warmes Licht statt greller Beleuchtung.

 Petra Klankert, Chefin des Mein-Herz-Cafés in Blieskastel-Niederwürzbach mit dem Schriftzug nach der unfreiwilligen Umbenennung ihres Ladens.

Petra Klankert, Chefin des Mein-Herz-Cafés in Blieskastel-Niederwürzbach mit dem Schriftzug nach der unfreiwilligen Umbenennung ihres Ladens.

Foto: Petra Klankert/privat

Fluffige Kuchen und zuckersüße Torten aus eigener Produktion – wie fürs Interieur sorgt die Chefin auch dafür und kredenzt sie selbst. Wer möchte, kann sich zu einem Büfett in kleiner Gesellschaft mit Freunden und Kollegen anmelden. Und wer ein Präsent sucht, für den verpackt die Inhaberin die Köstlichkeiten auch in diversen Schatullen. All das soll den Laden zum Lieblingsort machen. Zum Lieblingscafé eben.

Was liegt da näher, als dieses Örtchen im Blieskasteler Stadtteil Niederwürzbach auch offiziell Lieblingscafé zu taufen? Draufschreiben, was drinsteckt, dachte sich Klankert. Das war Mitte 2021, mitten in der Corona-Pandemie. Die heute 52-Jährige spricht von einem vielversprechenden, mutigen Start mitten in schwierigen, so noch nicht dagewesenen Zeiten. „Aber die Kunden kamen, nahmen das neue Angebot an.“

Böse Überraschung: Anwalt droht kurz vor Weihnachten mit teurer Klage

Doch die Freude wurde jäh getrübt. Unerwartetes Ungemach ergänzte die Lockdown-Zeiten. Klankert: „Wir erhielten Post von einem Anwalt aus Hamburg. Darin ließ er den Namen Lieblingscafé verbieten. Und drohte Klage an.“ Der Grund: Sein Mandant, ein Betreiber mehrerer Lokalitäten in der Hansestadt, habe sich vor Jahren schon den Namenszusatz Lieblings schützen, beim Deutschen Patent- und Markenamt namensrechtlich eintragen lassen.

Dieser Advokatenbrief sei für die Blieskastelerin nicht nur ein böser Tiefschlag mit bis dahin ungeahnten Konsequenzen für den weiteren Geschäftsbetrieb gewesen. Er habe sie zusätzlich zu einer Unzeit getroffen: Kurz vor Weihnachten sei er eingetrudelt. Damit war ein unbeschwertes Fest fürs Erste dahin. Keine Chance, die darin gesetzten Fristen zu wahren. Die Feiertage im Nacken, Behördengänge unmöglich.

Der große Schriftzug über dem Eingang müsste eigentlich auf der Stelle verschwinden, sonst drohten erhebliche Geldstrafen. Stand da schwarz auf weiß.

„Ich wusste zuerst gar nicht, was ich davon halten sollte. Mein erster Gedanke war, ob man überhaupt ein Wortbestandteil wie ‚lieblings-’ schützen lassen kann“, schildert die Geschäftsfrau rückblickend. Darf ein Betreiber diesen im Duden aufgeführten Begriff allein für sich beanspruchen?

Wie ergeht es Inhabern anderer Lieblings-Lokale?

Weihnachten und an den Tagen zwischen den Jahren habe sie sich damit befasst, unter anderem im Internet zu eruieren, wer hinter diesem Namensschutz im hohen Norden steckt. Sie wurde fündig, stieß auf ein Unternehmen, das mit diesem ihr untersagten Zusatz ein Café betreibt, Eis auf den Markt bringt und eine Bar in St. Pauli sein Eigen nennt.

Bei ihrer Recherche sei Klankert zudem auf weitere Lokale gestoßen, die ebenfalls Lieblings- in ihrem Namen trugen. „Ich habe einige kontaktiert, um mich zu erkundigen, ob sie auch schon einen Brief von diesem Anwalt bekommen haben“, sagt sie. Und in der Tat: In einigen Fällen seien bereits Mitbewerber vom selben Rechtsvertreter abgemahnt worden. Immer verbunden mit enormen Zahlungsaufforderungen des Markenschutzinhabers zu Anwaltskosten.

Was sagt das Patent- und Markenamt dazu?

Wie bewertet das Patent- und Markenamt mit Sitz in München diesen konkreten Fall und die grundsätzlichen Möglichkeiten, Namen und Marken schützen zu lassen? Insbesondere dann, wenn es sich nicht um einen Namen, sondern einen geläufigen Begriff handelt, wie er in einem allgemeinen Wörterbuch steht.

Tatsächlich soll es möglich sein, solche Zusätze für einen Markenschutz anzumelden, teilt Pressesprecher Til Huber auf SZ-Anfrage mit. Seine Behörde prüfe in jedem Einzelfall, ob „absolute Schutzhindernisse bestehen“. Das heißt: Wenn der entsprechende Begriff nur eine Beschreibung des Produktes oder einer Dienstleitung ist, dann werde der Antrag abgelehnt. Ein Beispiel: Eine Klinik, die auf Herzchirurgie spezialisiert ist, könne sich nicht den Begriff Herz schützen lassen.

Im aktuellen Fall: Hier gehe das Markenamt von solch einer beschreibenden Funktion des Begriffs Lieblings nicht aus. Darum ist die Marke auch im Register des Amtes bereits seit 6. Februar 2009 eingetragen. Am 1. März wurde der Schutz um weitere zehn Jahre auf Antrag verlängert.

Wie geht es mit dem Lieblingscafé in Blieskastel weiter?

Doch wie sollte es nun mit dem Laden im Saarland weitergehen? Sich auf einen unter Umständen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit einlassen? Oder klein beigeben? Petra Klankert brauchte etwas, um all das sacken und sich von einem Experten beraten zu lassen. Schließlich stand die Entscheidung mit Blick auf die horrenden Kosten fest, die da hätten noch auf sie zukommen können, auch wenn sie dies schon alles in allem mehrere 1000 Euro gekostet habe: Sie änderte den Namen. Schweren Herzens.

Damit war ein neuer geboren, der genau jenen Bestandteil einbezog: „Es sollte jetzt Mein Herz-Café heißen.“ Gesagt, getan. Dabei ersetzt das Herz-Symbol das eigentliche Wort in der grafischen Darstellung.

Und diesmal wollte Klankert auf Nummer sicher gehen: Sie ließ sich den Namen und das Logo als Einheit, als Word-Bild-Marke bei der in der bayerischen Landeshauptstadt angesiedelten Bundesbehörde eintragen. Schriftzug, Darstellung des Herzens und Begriff. Das ganze Rundum-sorglos-Paket. Nun ist all das für zehn Jahre geschützt. Danach muss sie den Marken-Bild-Schutz erneuern. Ansonsten erlischt der Eintrag im Markenregister.

Das neue Namenstransparent prangt mittlerweile über der Eingangspforte des Blieskasteler Kleinods. Genau ein Jahr, nachdem sich Petra ihren Traum vom eigenen Lieblingscafé erfüllt hatte.