Appell an Hundehalter: Hunde nur auf Wegen laufen lassen

Blieskastel · Das Betreten von Äckern und Feldern ist nach dem saarländischen Naturschutzgesetz noch bis 15. Oktober nicht gestattet. Das Verbot gilt für Menschen und auch für Hunde. Die Ortspolizeibehörde appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Tiere während der Nutzung der Felder und Weiden von Frühling bis Herbst nur auf Wegen laufen zu lassen.

Ansonsten drohen Geldbußen in erheblicher Höhe, teilt die Stadtverwaltung Blieskastel mit. "Leider denken nur wenige Hundehalter daran, dass der Hundekot zu beseitigen ist. Es ist nicht nur unappetitlich, wenn Hunde zwischen Kopfsalat und Kohl ihre Notdurft verrichten; zudem verschmähen Rinder das verunreinigte Gras und Heu, was zu Einbußen bei der Futtererzeugung und Qualität führt. Nicht zuletzt können Nutztiere ernsthaft erkranken oder Fehlgeburten erleiden, wenn sie mit dem Hundekot Parasiten aufnehmen", heißt es aus dem Blieskasteler Rathaus.

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