Antrag stattgegeben: Blieskastel braucht kein Rechnungsprüfungsamt

Blieskastel · Nachdem der Stadtrat Blieskastel in seiner April-Sitzung einstimmig dem Vorschlag von Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener (CDU ) gefolgt war, beim Innenminister eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die die Stadt von der Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes befreit, wurde diesem Antrag nun stattgegeben.

Damit ist die Auslagerung des Rechnungsprüfungsamtes zum 1. Juli dieses Jahres an den Saarpfalz-Kreis auch aus Saarbrücken offiziell abgesegnet. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2020. Eine Verlängerung um jeweils fünf Jahre erfolgt, sofern nicht einer der Beteiligten die Vereinbarung fristgerecht kündigt. Wie Stadtpressesprecher Jens Welsch weiter mitteilt, hatte Blieskastel am 30. Juni 2015 insgesamt 20 880 Einwohner. Die Pflicht zur Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes besteht ab einer Einwohnerzahl von 20 000. Blieskastel liegt damit gerade einmal noch mit nur 880 Einwohnern über diesem Schwellenwert. Die allgemeine Entwicklung der Bevölkerung im Gebiet der Stadt Blieskastel lasse seit 2001 eine stetige Abnahme erkennen. Die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Haushalts- und Kassenvollzugs werde auch nach Verlagerung des Rechnungsprüfungsamtes an den Kreis weiterhin gewährleistet.

So habe der Stadtrat Blieskastel in der gleichen Sitzung im April auch eine Vereinbarung mit dem Saarpfalz-Kreis abgeschlossen, die die Prüfung der Jahresabschlüsse samt aller Anlagen dazu an das Prüfungsamt des Kreises überträgt (wir berichteten). Nach Kostenerstattung für den Saarpfalz-Kreis bleibe der Stadt Blieskastel ein Sparvolumen von über 170 000 Euro jährlich, heißt es aus dem Rathaus am Paradeplatz abschließend.

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