Viele Reaktionen zum Winterdienst auf den Straßen

Bexbach · Unser Leser-Reporter-Artikel zum Winterdienst auf den Orts- und Landstraßen am Freitag hat ein großes Echo ausgelöst. Unser Leser-Reporter Karlheinz Schmeiser wollte über die rechtlichen Grundlagen des Winterdienstes informiert werden.

Die Überschrift, dass Räumfahrzeuge den Schnee auf die Bürgersteige kippen dürften, hatte einige Leser verwirrt und den Anschein erweckt, dass die Stadt Bexbach dies tue. Der Bexbacher Baubetriebshof-Leiter, Jörg Dilfer, der am Freitag mehrfach von Bürgern angesprochen wurde, hatte generell über die vielen gesetzlichen Regelungen des Winterdienstes informiert - von den Fern-, über Orts- und Landstraßen . Unser Leser-Reporter Schmeiser verwies darauf und dankte, dass "die Stadt Bexbach und die beauftragte Firma die städtischen Fußwege hervorragend räumten". Seiner Ansicht nach komme das Land seiner Räumpflicht nicht nach. Darunter falle auch der Fußweg zwischen Höchen und Frankenholz. Die Stadt Bexbach hatte darauf hingewiesen, dass das Landesamt für die Straßen außerhalb der Gemeinden zuständig sei. Außerhalb geschlossener Ortschaften sei "nur an besonders gefährlichen Stellen" zu streuen. Dies sei im saarländischen Straßengesetz (StrG) geregelt. Unser Leser-Reporter hatte sich mehrfach erfolglos beim Straßenbauamt über deren Winterdienst beschwert. Dort hieß es, die Streupflicht sei gesetzlich geregelt. Das Streuen für die "besonders gefährlichen Stellen" gelte nur tagsüber.

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