Viel Bürokratie wegen toter Tiere

Niederbexbach. Den Niederbexbachern hat's gewaltig gestunken - und das im wahrsten Sinne des Wortes: Ein verendetes Reh lag im Außenbereich hinter den Häusern der Schmelzstraße. Die damals noch herrschende hochsommerliche Hitze sorgte schnell für starken Verwesungsgeruch. So schlimm, dass betroffene Anwohner, so war zu hören, die Fenster besser geschlossen hielten

 Die Entsorgung toter Tiere in freier Natur wird dank komplizierter Gesetzeslage schnell zum Problem. In Niederbexbach galt es, einen derartigen Fall bei über 30 Grad zu lösen. Foto: dpa

Die Entsorgung toter Tiere in freier Natur wird dank komplizierter Gesetzeslage schnell zum Problem. In Niederbexbach galt es, einen derartigen Fall bei über 30 Grad zu lösen. Foto: dpa

Niederbexbach. Den Niederbexbachern hat's gewaltig gestunken - und das im wahrsten Sinne des Wortes: Ein verendetes Reh lag im Außenbereich hinter den Häusern der Schmelzstraße. Die damals noch herrschende hochsommerliche Hitze sorgte schnell für starken Verwesungsgeruch. So schlimm, dass betroffene Anwohner, so war zu hören, die Fenster besser geschlossen hielten. "Das Reh lag nur 25 bis 30 Meter von den Häusern entfernt und das bei sengender Hitze - das geht nicht", sagte Karl Trautmann gestern auf Anfrage im Gespräch mit der SZ. Ein Hinweis ans Ordnungsamt sei ergangen, dort habe man gesagt, dass die Natur sich schon helfen würde. Mittlerweile sei der Kadaver entsorgt.Thomas Schneider, als Fachbereichsleiter bei der Bexbacher Stadtverwaltung auch zuständig fürs Ordnungsamt, ist der Vorfall bekannt. "Es gab ein totes Reh auf einem Grundstück im Außenbereich. Das bedeutet: Der Jagdpächter hat ein Anrecht auf das Reh, das kann nicht irgendjemand mitnehmen oder entsorgen." Der Jagdpächter sei wohl nicht gleich erreicht worden, habe aber dann gesagt, er wolle das Reh nicht. "Der Pächter ist nicht zur Entsorgung verpflichtet. Nimmt er es nicht, muss die Kommune tätig werden." Denn in diesem Fall sei der Grundstückseigentümer zur Beseitigung verpflichtet. "Dem wurde das von uns aufgegeben. Man hat ihm eine Frist gesetzt. Wir haben dann den Fehler gemacht, nicht zu kontrollieren, ob die Frist eingehalten wurde", sagte der Fachbereichsleiter. Das Reh sei vor etwa 14 Tagen entfernt worden.Die Entsorgung von Tierkadavern ist längst ein viel diskutiertes Problem. Vor Wochen hatte ein SZ-Leser aus Höchen Beschwerde geführt über ein totes Wildschwein, das lange unmittelbar an der Straße nach Jägersburg lag. Das vorgeschaltete Jagdrecht mache in solchen Fällen Probleme, räumte Schneider ein. "Es ist natürlich für die betroffenen Grundstückseigentümer äußerst problematisch", ist auch ihm klar. Generell bestehe Entsorgungs-Möglichkeit bei der Kadaververwertung. Dafür gebe es Stellen im Land. Vom Prinzip her sei aber auch klar: "Die Kadaverentsorgung ist keine ursächliche Sache der Stadt." "Entsorgung von Kadavern ist keine ursächliche Aufgabe der Stadt." Thomas SchneiderMeinung

Für den kurzen Dienstweg

Von SZ-RedakteurRalph Schäfer Ein verwesender Kadaver ist, gerade bei sengender Sommerhitze, natürlich lästig, kann gesundheitsgefährdend sein - vom Anblick einmal abgesehen. Von der Logik her müsste man sagen: Liegt irgendwo ein totes Tier, kommt jemand und bringt's zur Kadaververwertung. Weit gefehlt! Hierzulande muss erst der Jagdpächter gefragt werden, ob er, so es sich um Wild handelt, das Reh etwa will. Wenn nicht, ist der Grundstückseigentümer in der Pflicht, der eigentlich mit der Sache nichts zu tun hat. Warum gibt es für solche Fälle keinen kleinen Dienstweg? Warum geht Bürgerinteresse nicht vor Bürokratie? Muss auch in solchen akuten Fällen wirklich der Gesetzgeber alles regeln?

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