Politik in Bexbach in Coronazeiten Stadtrat kann Notausschuss bilden

Bexbach · Die Bexbacher Ratsfraktionen machten sich in der jüngsten Sitzung Gedanken darüber, wie in Krisenzeiten die Handlungsfähigkeit des Stadtparlaments aufrechterhalten werden kann.

 Am Dienstag tagte der Bexbacher Stadtrat in voller Besetzung, durch eine Änderung der Geschäftsordnung kann nun bei außerordentlichen Notlagen auch ein Notausschuss die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherstellen.

Am Dienstag tagte der Bexbacher Stadtrat in voller Besetzung, durch eine Änderung der Geschäftsordnung kann nun bei außerordentlichen Notlagen auch ein Notausschuss die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherstellen.

Foto: Thorsten Wolf

Wie soll und wie kann eine kommunale Verwaltung in Notzeiten reagieren und agieren? Die Corona-Krise des Jahres 2020 mit ihren unterschiedlichen Phasen der Kontaktbeschränkungen machten es gerade in der Anfangszeit der Pandemie den kommunalen Gremien schwer. Für Sitzungen von Ortsräten, Gemeinderäten, Stadträten und Kreistag mussten umfangreiche Hygienekonzepte entwickelt werden, teilweise wurde nur in reduzierter Besetzung getagt. In Bexbach nun hat man mit nötiger Mehrheit eine Art Notfallplan für Sitzungen des Stadtrates geschaffen und die Geschäftsordnung entsprechend geändert. Damit kann in „außerordentlichen Notlagen nach Paragraf 51a des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)“ ein so genannter „Notausschuss“ gebildet werden. Die Aufgaben des Notausschusses sollen dabei durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden.