Nur für Notfälle denkbar

Bexbach · Richtung Altstadt nein, Richtung Kleinottweiler ja? Für Bürgermeister Thomas Leis keine Lösung. Er fordert eine Notfallzufahrt zum Zunderbaum, die den Namen verdient. Und keine Durchfahrt für Lkw über 7,5 Tonnen durch Kleinottweiler.

 Es war einmal eine Schranke: Derzeit ist die Notzufahrt am Zunderbaum offen, das macht vielen Sorge. Fotos: Thorsten Wolf

Es war einmal eine Schranke: Derzeit ist die Notzufahrt am Zunderbaum offen, das macht vielen Sorge. Fotos: Thorsten Wolf

Während sich das Industriegebiet Zunderbaum nach und nach entwickelt, sorgt die Verkehrssituation rund um das Areal mehr und mehr für Diskussionsstoff. Dabei ist nicht die Lage auf der B 423 auf Homburger Seite gegenwärtig großes Thema, sondern die so genannte "Notzufahrt" an der L 219 zwischen Altstadt und Kleinottweiler. Zum Hintergrund: Diese Route soll eigentlich nur dann genutzt werden, wenn eine Ausfahrt auf Homburger Seite nicht möglich ist oder Rettungskräfte schnell auf das Gelände müssen. So sieht es ein städtebaulicher Vertrag zwischen Kirkel, Homburg und der landeseigenen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saar, der Vermarkterin des Zunderbaums, vor.

Die Realität sieht aber anders aus: Nachdem eine Schranke zur Sperrung der Straße schon kurz nach ihrem Aufbau zerstört wurde, kann nun jeder rein- und rausfahren. Zudem ist die Beschilderung der Zufahrt alles andere ein klares Verbot, denn ein Hinweis "Anlieger frei" ist dort deutlich zu sehen. Kirkel hat vor dem Hintergrund des Unterschieds zwischen Rechtslage und Wirklichkeit vor kurzem Fakten geschaffen und eine Ausfahrt aus der "Notstrecke" in Richtung Altstadt durch eine Reihe von Beton-Einfassungen nahezu unmöglich gemacht. Das Problem: Damit fließt der eigentlich unzulässige, aber faktisch stattfindende Verkehr in Richtung Kleinottweiler ab. Und genau das geht Bexbachs Bürgermeister Thomas Leis (SPD ) gehörig gegen den Strich. In einer Pressekonferenz am Freitag machte der Verwaltungschef deutlich, dass diese Kirkeler Lösung, bei aller Nachvollziehbarkeit aus Sicht der Nachbargemeinde, gerade für Kleinottweiler nicht tragbar sei.

Grundsätzlich sei er der Meinung, so Leis, dass Bexbach als Nachbarkommune zum Bau der Notzufahrt hätte gefragt werden müssen. Dies sei aber nicht geschehen. Und ebenso grundsätzlich: "Wir sehen das wie der Ortsrat Altstadt, dort dürfen keine Autos fahren!" Das von Leis zitierte Gremium hatte im Lauf der Woche klar gemacht, dass alles andere als eine Nutzung der Strecke als Notzufahrt nicht in Frage komme (wir berichteten).

Mit seinem Votum für die Interessen der Bürger in Kleinottweiler verband Leis am Freitag auch die Forderung, die L 219 in der Ortsdurchfahrt Kleinottweiler für Lkw über 7,5 Tonnen zu sperren. Ein solche Lösung hatte Landrat Theophil Gallo dem Kirkeler Ortsteil Altstadt zumindest für eine Testphase zugesichert. Hier darf man nun gespannt sein, ob eine solche Maßnahme auch in Kleinottweiler realisiert werden kann.

Angesichts der "Teilsperrung" der Zunderbaum-Notausfahrt in Richtung Altstadt machte Leis deutlich, dass diese Lösung für ihn wenig Sinn mache, vor allem vor dem Hintergrund eines Notfalls. "Wenn es wirklich eine Notausfahrt ist, dann muss die doch in alle Richtungen funktionieren. Man muss notfallmäßig auch nach Altstadt fahren können. Das geht aber nicht. Und das nehmen wir nicht hin, aus die Maus."

 Bexbachs Bürgermeister Thomas Leis sieht in der Zunderbaum-Notzufahrt ein Problem.

Bexbachs Bürgermeister Thomas Leis sieht in der Zunderbaum-Notzufahrt ein Problem.

Für Leis die einzig gangbare Lösung: Die Notzufahrt muss eine Notzufahrt bleiben. Und dass genau das in der Zukunft nicht so bleiben könnte, das ist eine der Befürchtungen des Bexbacher Verwaltungschefs. Dies mag vielleicht gar nicht so unwahrscheinlich sein, gab es aus der Nachbarstadt Homburg doch schon mehr als einmal den Hinweis, dass es nicht sein könne, dass Kirkel einen Großteil der Gewerbesteuern einfahre, der ganze Verkehr aber über Homburg geregelt werde. Leis klare Ansage dazu: "Es gibt einen Vertrag, der die Notzufahrt ganz klar als solche ausweist. Und an diesen Vertrag muss Homburg sich halten."

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