Sechs Monate Freiheitsentzug auf Bewährung Haftstrafe nach Einbruch in Frankenholz

Frankenholz/St.Ingbert · Allzu oft sucht die Polizei vergeblich nach Zeugen, wenn in Wohnhäuser eingebrochen wurde. In einem Fall, der jetzt vor dem in Strafsachen für Homburg zuständigen Amtsgericht St. Ingbert verhandelt wurde, gab es in einem solchen Fall auch einmal ein Urteil.

 ARCHIV - 10.04.2015, Hessen, Frankfurt/Main: ILLUSTRATION - Ein Mann demonstriert in der polizeilichen Beratungsstelle, wie Einbrecher Fenster aufhebeln. (zu dpa Weniger Straftaten in Corona-Krise: Trend setzt sich fort) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 10.04.2015, Hessen, Frankfurt/Main: ILLUSTRATION - Ein Mann demonstriert in der polizeilichen Beratungsstelle, wie Einbrecher Fenster aufhebeln. (zu dpa Weniger Straftaten in Corona-Krise: Trend setzt sich fort) Foto: Frank Rumpenhorst/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Es geht um einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, der sich zwischen dem 2. und 17. September 2019 in einem leerstehenden Haus in der Höcherbergstraße in Frankenholz abgespielt hatte. Der in Neunkirchen geborene und in Bexbach wohnende Angeklagte, Jahrgang 1990, habe sich in besagtes Haus begeben in der Absicht, dort Wertgegenstände zu stehlen, berichtet Amtsgerichts-Direktorin Marion Walter. Er habe den Alurahmen der Hauseingangstür aufgehebelt und dann das Einfamilienhaus durchsucht. Die Beute fiel indes spärlich aus: Er habe aus einer Teetasse in der Küche eine nicht weiter bezifferbare Menge an Münzgeld entwendet und das Haus dann wieder verlassen. Der Mann, der vor allem wegen Vermögensdelikten mehrfach vorbestraft wurde, zuletzt 2016 wegen Diebstahls, wurde diesmal zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem wurde eine Geldbuße fällig. Das Urteil ist rechtskräftig.

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