FDP-Stadtverband macht Altsanierung erneut zum Thema

Bexbach · "Was gibt es Neues von der Altsanierung?" Diese Frage stellt der FDP-Stadtverband Bexbach in einer Pressemitteilung. Die derzeit permanent im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende Stadtkernsanierung habe das Thema Ausgleichsbeiträge aus der Altsanierung seit 1974 verblassen lassen, dessen Brisanz jedoch nach wie vor sehr hoch sei.

Durch Beschluss des Stadtrates sei ein Sachverständigenbüro mit der Ermittlung und Erhebung der Ausgleichsbeiträge beauftragt worden. Das Honorar für den Sachverständigen sei mit 395 000 Euro beziffert worden und sollte mit den Einnahmen verrechnet werden.

Die Art und Weise, wie diese Erhebung der Sanierungsbeiträge erfolgen sollte, sei auf den erheblichen Widerstand der betroffenen Grundstückseigentümer gestoßen und habe bekanntlich zu monatelangen Protesten geführt, erinnert die FDP . Deshalb seien die Grundstückseigentümer erfreut gewesen, als der damalige Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Funk, "die frohe Botschaft verkündete, dass nach höchstrichterlichem Urteil die Forderung nach einer Ausgleichsabgabe nicht statthaft sei, da bereits die Verjährung eingetreten ist". Da jedoch gegen dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Revision zulässig gewesen sei und eventuell noch ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht infrage käme, habe die Bexbacher Verwaltung ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu der Empfehlung gekommen sei, das Erhebungsverfahren auszusetzen. Dieser Empfehlung sei der Stadtrat laut FDP in seiner Sitzung im Juli 2013 nachgekommen. Seit dieser Zeit schlummere die ganze Angelegenheit, kritisiert die FDP .

Für die Freien Demokraten stelle sich die Frage, warum die CDU , die im Vorfeld der Kommunalwahl die frohe Kunde gebracht habe, keine Initiativen ergreife. Des Weiteren sei seitens der Verwaltung bisher keine Antwort auf die in besagter Sitzung gestellte Frage nach dem Honorar des Gutachters gegeben worden. Da keine Erhebungsbeiträge eingenommen würden und somit keine Verrechnung mit den Honorarkosten erfolgen könne, müssten die bis zum Zeitpunkt der Aussetzung erbrachten Leistungen dem Sachverständigen vergütet werden. Die FDP fordere die Verwaltung auf, die Karten auf den Tisch zu legen.

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