Krachbeseitigung im Fokus Wie Bexbach gegen den Lärm vorgeht

Bexbach · Der im vergangenen Jahr beschlossene Lärmaktionsplan wird von der Verwaltung Schritt für Schritt abgearbeitet.

 Mit Tempo-30-Zonen versucht auch die Bexbacher Stadtverwaltung, den Lärm auf besonders stark frequentierten Straßen zu reduzieren.

Mit Tempo-30-Zonen versucht auch die Bexbacher Stadtverwaltung, den Lärm auf besonders stark frequentierten Straßen zu reduzieren.

Foto: dpa/Marcus Führer

Es geht voran mit den Maßnahmen gegen Lärm, die die Stadt Bexbach im vergangenen Mai in ihrer Fortschreibung des sogenannten Lärmaktionsplans beschlossen hat. Besagter Plan, der 2013 vom Stadtrat verabschiedet worden war, muss alle fünf Jahren aktualisiert werden. Von 22.März bis 26. April 2019 hatte er zur Einsicht ausgelegen, Einwände hatte niemand vorgebracht. Berücksichtigt wurden dort sechs Straßen, bei denen die Lärmwerte gemäß der Lärmkartierung des Saarlandes von 2017 besonders hoch ausfallen: die A6, B 423, L 115, L 116, L 226 und – seit dem letzten Plan neu – die innerörtliche Susannastraße.

Was wurde bisher umgesetzt? Bexbachs Bürgermeister Christian Prech (CDU) nennt das umgesetzte Einbahnstraßensystem in Rathaus- und der Bahnhofsstraße. Dadurch verlagere sich Verkehr in die Susannastraße als Umgehungsstraße. Daher habe man dort das Geschwindigkeitslimit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde herabgesetzt und eine Anzeigetafel angebracht, auch führe die Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises dort regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch.

Weiterhin sollen drei weitere Straßen dauerhaft auf Tempo 30 reduziert werden: die Kleinottweilerstraße zwischen der Kleinottweilerstraße zwischen Niederbexbacher – und Hochstraße (L 115), die Höcherbergstraße in Frankenholz zwischen St. Barbara- und Frankenholzer Straße (ebenfalls L 115) sowie die L 226 durch Rothmühle. In einem ersten Schritt habe man für den Bereich in Frankenholz mit Schreiben vom 25. September 2018 bei Saarpfalz-Kreis-Landrat Theophil Gallo (SPD) die Umsetzung des Lärmaktionsplanes beantragt. Prech: „Eine abschließende Antwort steht immer noch aus, sollte aber bald kommen.“ Im Nachgang werde man die Umsetzung für die anderen Straßen beantragen.

Darüber hinaus überwache die Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten, werde der Zustand der Straßen regelmäßig kontrolliert und der Lärmschutz bei städtischen Planungsvorhaben auszuweisen. Auch beabsichtige die Stadt nicht, neue Wohn- oder Gewerbegebiete auszuweisen. Gebiete außerhalb des Einflussbereichs der kartierten Hauptverkehrsstraßen seien damit vor einer weiteren Zunahme des Lärms geschützt.

Zuletzt habe die Stadt im Rahmen des Lärmaktionsplans mehrere Gebiete benannt, die einerseits eine geringe Lärmbelastung, andererseits einen hohen Naherholungswert aufwiesen:  die Waldgebiete „Bexbacher Bauernwald“, „Bergehalde Bexbach“ und „Toter Krieger“  bei Frankenholz.

Der vergangenen Mai verabschiedete Plan hatte auch allgemeine Maßnahmen aufgelistet, mit denen der motorisierte Individualverkehr eingeschränkt werden könne: etwa die Ausweitung der bestehenden Fuß- und Radwege, vor allem von Schnellfahrradwegen, die Förderung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs oder die Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts.

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