Befristete Konzession für Gastronomie im Alten Zunfthaus

Homburg. Das Haus in der Karlsbergstraße mit der Nummer 31 in Homburg kann ein Beispiel dafür werden, dass die Belebung der Innenstadt und der Lärmschutz keine unvereinbaren Gegensätze sein müssen, wenn alle Beteiligten zu Kompromissen bereit sind. Die Beteiligten in diesem Fall sind die Mieter des Hauses, ein Nachbar und das städtische Ordnungsamt

Homburg. Das Haus in der Karlsbergstraße mit der Nummer 31 in Homburg kann ein Beispiel dafür werden, dass die Belebung der Innenstadt und der Lärmschutz keine unvereinbaren Gegensätze sein müssen, wenn alle Beteiligten zu Kompromissen bereit sind. Die Beteiligten in diesem Fall sind die Mieter des Hauses, ein Nachbar und das städtische Ordnungsamt. Die Hauptrolle spielt dabei das als "Altes Zunfthaus" bekannte Gebäude, ein Handwerkerhaus aus dem 17. Jahrhundert. Vor mehr als einem Jahr mieteten Gisela Köhler und ihr Mann Michael Männel das Anwesen. Neben ihren Wohnräumen richteten sie hier ein Büro, ein Geschäft für Geschenkartikel und Wohnaccessoires und einen Präsentationsraum für Ausstellungen ein. Zum Stein des Anstoßes wurde der Hof des Anwesens. Als "romantischer Innenhof" wird er im historischen Führer der Stadt Homburg beschrieben, und er ist eine der Stationen, zu denen der Historiker Klaus Friedrich die Teilnehmer seiner Führungen durch das barocke Homburg führt. Hier stellten Köhler und Männel Tische und Bänke auf, bewirteten Gäste bei unterschiedlichen, einzeln genehmigten Veranstaltungen und beantragten eine dauerhafte Gastronomie-Konzession. Es sei ihnen eine "moralische Verpflichtung" gewesen, dieses außergewöhnliche historische Anwesen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, erklärt Michael Männel. Ein Nachbar des Ehepaars beschwerte sich allerdings über Lärmbelästigungen.Das Ordnungsamt hat nun zunächst eine bis zum 31. Juli 2008 befristete Konzession erteilt. Wie Jürgen Kruthoff, Pressesprecher der Stadt Homburg erklärte, kann die Konzession bis Ende Oktober verlängert, danach endgültig erteilt werden, so weit keine Beschwerden der Nachbarn vorliegen. Die Konzession sei unter Auflagen erteilt worden: "Es dürfen keine Veranstaltungen durchgeführt werden, auch Musik, weder als Konzert, noch als Hintergrundmusik im Rahmen der Bewirtung ist erlaubt", teilte Kruthoff mit. cros

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