Ab 2018 Saar-Ministerium lockert Tattoo-Verbot für Polizisten

Saarbrücken · Polizisten im Saarland dürfen künftig Tätowierungen am Arm tragen, sofern diese durch ein Langarmhemd verdeckt werden.

 Die Auflagen zu Tätowierungen werden ab dem kommenden Jahr geändert.

Die Auflagen zu Tätowierungen werden ab dem kommenden Jahr geändert.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Polizisten im Saarland dürfen künftig Tätowierungen am Arm tragen, sofern diese durch ein Langarmhemd verdeckt werden. Das Innenministerium bestätigte auf SZ-Anfrage nach einem Gespräch mit der Jungen Gruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass die entsprechende Vorschrift gelockert wird – und zwar, „um für junge Bewerberinnen und Bewerber attraktiv zu bleiben“.

Bisher gilt: Alle Tätowierungen, die beim Tragen eines Uniform-Kurzarmhemds zu sehen sind, müssen weggelasert werden. Wer zur Polizei will, muss noch vor dem Einstellungstermin mit der Entfernung beginnen. Diese Auflage wird jetzt aufgehoben. Betroffen von der Änderung sind die Bewerber, die 2018 eingestellt werden, sowie elf Kommissaranwärter, die in den Vorjahren eingestellt wurden und sich verpflichten mussten, das Tattoo entfernen zu lassen. Sie werden in den nächsten Tagen informiert. Im Einzelfall werden Tätowierungen auch zukünftig überprüft, zum Beispiel auf extremistische Hintergründe.

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