Saarländisches Staatstheater Keine Maskenpflicht mehr im Staatstheater - während der Vorstellung

Saarbrücken · Ein wenig Erleichterung beim Theaterbesuch - im Saarländische Staatstheater besteht während der Vorstellung am Platz keine Maskenpflicht mehr.

 Im Staatstheare fällt ein Teil der Maskenpflicht.

Im Staatstheare fällt ein Teil der Maskenpflicht.

Foto: Honkphoto/SST/HONKPHOTO HOLGER KIEFER

In den Spielstätten des Saarländischen Staatstheaters (SST) besteht ab sofort keine Maskenpflicht mehr – zumindest während der Vorstellungen, sobald die Besucherinnen und Besucher auf ihrem Platz sitzen und die Vorstellung beginnt. Wie das SST mitteilt, ist das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske ansonsten weiterhin Pflicht. Alle weiteren Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln und Sitzplatzreduzierung bleiben bestehen.

Der Theaterbesuch im Großen Haus, in der Alten Feuerwache und in der Sparte 4 ist ausschließlich nur mit einem aktuellen offiziellen negativen Sars-Cov-2 Test möglich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind (die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen), sind ebenso wie Genesene von der Test-Nachweispflicht befreit. Der Testnachweis, der Impfpass oder der Nachweis der Genesung ist beim Einlass in das Theatergebäude zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis vorzulegen und wird vom Personal des Saarländischen Staatstheaters kontrolliert, wie das SST mitteilt.

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