Corona-Förderprogramm So können Amateurmusiker im Saarland staatliche Hilfen bekommen

Saarbrücken · Der Bund hat das Förderprogramm für Amateurmusik nahezu verfünffacht. Der Bundesmusikverband Chor und Orchester empfiehlt Künstlern im Saarland, sich zu bewerben.

 So sahen die Proben für viele Chöre während der Hochphase der Corona-Pandemie aus.

So sahen die Proben für viele Chöre während der Hochphase der Corona-Pandemie aus.

Foto: dpa/Thomas Frey

Dass die Corona-Pandemie ein gravierender Einschnitt ins Kulturleben war, dürfte jedem bekannt sein. Über die dringend notwendige Förderung von professionellen Musikern und Veranstaltern während der Lockdowns wurde bereits viel berichtet. Weniger ins Licht der Öffentlichkeit ist bisher die Tatsache gerückt, dass auch die Amateurmusik von staatlicher Seite aus gefördert wird. Hier gab es das von Kulturstaatsministerin Monika Grütters aufgelegte Förderprogramm Neustart Amateurmusik, das zunächst zwei Millionen Euro ausgab. Jetzt vermeldet der Bundesmusikverband Chor und Orchester (BMCO), dass sich der Etat nahezu verfünffacht hat: Es werden weitere 8,9 Millionen Euro für das Programm lockergemacht. Damit sollen Amateurmusikensembles gefördert und die Arbeit des neu geschaffenen Neustart-Kompetenznetzwerks finanziert werden.

Notwendig geworden war die Aufstockung, weil in der ersten Runde der Förderung 90 Prozent der Anträge nicht berücksichtigt werden konnten. Der freie Mitarbeiter und Pressesprecher des Kompetenznetzwerks, Thomas Kronenberger, lebt im Saarland und meint, dass auch jetzt noch die Chance besteht, einen Antrag durchzubekommen, auch wenn man noch nicht in der ersten Runde vertreten war.

Das Saarland konnte bisher von dem Geldsegen eher wenig profitieren: Der Saarbrücker Chor FrauenStimmen bekam Fördergeld für ein interkulturelles Winterkonzert. Eine sogenannte Zukunftswerkstatt wurde für zwei Vereine eingerichtet: Chor-Werk Hülzweiler und Musikverein „Concordia" in Wallerfangen. „Mit den Zukunftswerkstätten geben wir den Vereinen Unterstützung bei den Problemen wie Mitgliederschwund, wegfallenden Einnahmen oder sinkender Motivation“, erklärt Kronenberger, der selbst auch als Coach fungiert. Als Beispiel nennt er den klassischen Männergesangverein, der keinen Nachwuchs mehr bekommt. „Denen muss ich dann sagen: ‚Wenn ihr weiterleben wollt, müsst ihr andere Wege gehen.‘ Das fängt schon damit an, dass das Repertoire auf modernere Literatur umgestellt wird.“ Die Coaches der Zukunftswerkstätten werden auf Wunsch der Antragsteller vom Bundesmusikverband Chor und Orchester gestellt oder können selbst ausgesucht werden.

Ansonsten soll die Förderung nicht etwa ausgefallene Gagen, sondern Ausgaben für Notenmaterial, Gema-Gebühren, Uniformen oder Proberaummiete auffangen. Antragsberechtigt sind nicht nur Vereine, sondern alles, was als „juristische Person“ bezeichnet werden kann. Das können auch nicht-eingetragene Ensembles oder Bands sein. Die Webseite des Verbands BMCO ist derzeit noch nicht auf den neusten Stand eingerichtet, allerdings können Interessierte sich über bundesmusikverband.de bei Fragen an Berater wenden. Außerdem wurde die Wissensplattform frag-amu.de installiert, die Antworten auf viele Fragen rund um die Förderung enthält. Anträge können bereits jetzt gestellt werden. Die Ausschüttung der Förderbeträge wird im Januar 2022 erfolgen.

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