Tierversuche Saar-Forscher experimentierten voriges Jahr mit 26 625 Tieren

Saarbrücken · Die Zahl der Tests hat sich kaum verändert. Die große Koalition will nun Alternativen fördern.

 An 24 974 Mäusen wurden 2016 im Saarland Versuche für Forschungszwecke durchgeführt.

An 24 974 Mäusen wurden 2016 im Saarland Versuche für Forschungszwecke durchgeführt.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Im Saarland sind im Jahr 2016 Versuche an insgesamt 26 625 Tieren durchgeführt worden. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Lutz Hecker (AfD) hervor. Demnach wurden 50 Anträge für Tierversuche gestellt, die alle genehmigt wurden. 21 weitere Versuche mussten lediglich angezeigt werden, weil sie laut Tierschutzgesetz keiner Genehmigungspflicht unterliegen.

Mit Abstand am häufigsten wurden bei den Versuchen im Saarland Mäuse verwendet, nämlich 24 974 Mal. Es folgen 1381 Ratten, 72 Meerschweinchen, 69 Kaninchen, 56 Schweine, 36 Goldhamster, 24 Schafe, sechs Krallenfrösche, fünf Reptilien und zwei Vögel. Damit ist die Zahl der Tiere im Vergleich zu 2015 mit 26 349 etwa konstant geblieben. Es sind aber deutlich mehr als in den Jahren 2014 (24 238 Tiere) und 2013 (22 234 Tiere), wie ein Abgleich der aktuellen Zahlen mit den Antworten der Regierung auf damalige Anfragen von Linken und Grünen zeigt.

Die Statistik unterscheidet zwischen Fällen, bei denen Tiere für Versuchszwecke verwendet wurden, und Tieren, die zur Organ- und Gewebeentnahme getötet wurden. 11 225 Mäuse und damit 45 Prozent aller verwendeten Mäuse wurden zu diesem Zweck getötet. Dies gilt auch für 386 Ratten (27,9 Prozent), 40 Meerschweinchen (55,5 Prozent), zwei Schweine (3,6 Prozent) und alle fünf Reptilien.

Von den 50 genehmigten Anträgen entfallen 45 auf das Universitätsklinikum in Homburg, drei auf die Saar-Uni und ebenfalls drei auf die Pharmacelsus GmbH in Saarbrücken. Die Genehmigung werde auf höchstens fünf Jahre befristet, heißt es in der Antwort weiter.

Das Landesamt für Verbraucherschutz, das beim Umweltministerium angesiedelt ist, muss die Anträge genehmigen. Zur fachlichen Beurteilung vor jeder Entscheidung müssen die Tierschutzbeauftragten der wissenschaftlichen Einrichtungen sowie die Landestierschutzkommission eine Stellungnahme vorlegen. Der Kommission gehören Vertreter der Universität, der Ärztekammer, der Tierärztekammer und des Deutschen Tierschutzbundes an. Ihre Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten Aufwandsentschädigungen. Das Ministerium als Oberste Tierschutzbehörde fördere die tierschutzrechtliche Kompetenz der Mitglieder und unterstütze die Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen, heißt es in der Antwort.

Tierversuche sind seit jeher umstritten. Während Tierschützer sie ablehnen, verweisen Forscher – auch an der Medizinischen Fakultät in Homburg – regelmäßig auf den gesellschaftlichen Nutzen, weil sie für die Entwicklung neuer Behandlungskonzepte nötig seien.

Die große Koalition im Saarland will die Zahl der Tierversuche senken: „In Zusammenarbeit und im Dialog mit Forschungsinstituten und Hochschulen wollen wir Alternativen zu Tierversuchen entwickeln“, heißt es im Koalitionsvertrag. Hierzu erklärt die Landesregierung, dass 2018 eine überregionale Veranstaltung zum Thema „Alternativen zu Tierversuchen“ geplant sei.

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