Saar-Anwälte geben Tipps für Schwenken und Grillen

Saarbrücken · (red) Wer bei schönem Wetter auf der Terrasse, im Garten oder in der freien Natur schwenken oder grillen will, muss einige Regeln beachten. Darauf macht der Saarländische Anwaltverein (SAV) aufmerksam. Ob Mieter auf ihrem Balkon oder auf der Terrasse eines Mehrfamilienhauses grillen dürfen, hänge von den hausinternen Regeln ab. "Vermieter dürfen ihren Mietern im Mietvertrag oder in der Hausordnung das Grillen verbieten", sagt Rechtsanwalt Olaf Jaeger, der Präsident des SAV. Wer schwenkt und grillt, müsse Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen. Diese dürften nicht durch Rauch oder Qualm in ihren Wohnungen beeinträchtigt werden. Zudem müsse die Nachtruhe eingehalten werden.

Wer trotz Grillverbots grillt, muss laut SAV mit Konsequenzen rechnen. Möglich seien Verwarnungen, Geldbußen und sogar die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Ob das Grillen in der freien Natur erlaubt ist, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Generell gilt: Gegrillt werden darf überall dort, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Schild. Wer ohne Erlaubnis in der freien Natur ein Feuer macht, muss mit einem Bußgeld rechnen.

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