Rutschen Autofahrer bald über glatte Straßen?

Namborn/Neunkirchen/Saarlouis. Verunsichert, irritiert, sogar etwas planlos zeigten sich gestern die Verantwortlichen im Namborner Rathaus. Denn die Gemeinde musste vor dem Saar-Verwaltungsgericht in Saarlouis eine Schlappe einstecken. Darum sind sich die gegnerischen Parteien weiterhin uneins, wer jetzt für schnee- und eisfreie Sicherheit auf Straßen sorgen muss

Namborn/Neunkirchen/Saarlouis. Verunsichert, irritiert, sogar etwas planlos zeigten sich gestern die Verantwortlichen im Namborner Rathaus. Denn die Gemeinde musste vor dem Saar-Verwaltungsgericht in Saarlouis eine Schlappe einstecken. Darum sind sich die gegnerischen Parteien weiterhin uneins, wer jetzt für schnee- und eisfreie Sicherheit auf Straßen sorgen muss.Richter hatten zuvor den Antrag der Gemeinde auf einstweilige Verfügung abgeschmettert. Damit sollte eigentlich der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) gezwungen werden, wie gehabt kostenlos alle Bundes- und Landstraßen in den Orten von Eis und Schnee frei zu halten. Das Gericht urteilte jedoch, dass Kommunen für den Winterdienst auf den Straßen in Orten verantwortlich sind (wir berichteten). Auslöser: Der LfS verlangt erstmals, dass Kommunen einen Teil der Kosten für den Räumdienst übernehmen. In Namborn sind rund 22 000 Euro veranschlagt.

"Wir haben über unseren Anwalt bereits Stellung zu dem Urteil bezogen und sind nach wie vor der Auffassung, dass der LfS dafür allein verantwortlich ist", sagte gestern Thomas Rein (CDU), der Bürgermeister Theo Staub (SPD) in dieser Woche vertritt. Rein ist davon überzeugt, dass die abgelehnte einstweilige Verfügung noch keine endgültige Absage ist, den LfS zur gänzlichen Kostenübernahme zu verpflichten. Der Rechtsstreit geht also weiter.

Bis dahin bleibt allerdings unklar, wer die betreffenden Fernstraßen in den Dörfern räumt. Rein kündigte gestern unabhängig von einem späteren Urteil ein Gespräch dazu mit LfS-Vertretern an. Denn: "Namborn ist nicht in der Lage, mit den eigenen Fahrzeugen die Straßen zu räumen. Dann müssen die Bürger mit Einschränkungen auf den Nebenstrecken rechnen."

Ähnlich sieht es Jörg Rammacher, als Fachbereichsleiter Tiefbau im Rathaus für Straßen zuständig: "Wir verfügen nicht über Flüssigsalz, wie auf Bundes- und Landstraßen eingesetzt." Außerdem seien die Schneeschaufeln der eigenen Winterflotte für die mit bis zu über sieben Meter breiten Land- und Bundesstraßen nicht ausgelegt.

Indes fühlt sich der LfS mit dem Richterspruch bestätigt. Pressesprecher Klaus Kosok: "Dass wir die Kosten bislang freiwillig übernommen haben, macht daraus noch kein einklagbares Gewohnheitsrecht." Wenn der LfS nun in Namborn die betreffenden Strecken räumen soll, müsse die Gemeinde auf die Landesbehörde zukommen. Der LfS sei jedenfalls nicht in der Pflicht.

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