Ruhestörungen enden für 38-jährigen Mann im Polizeigewahrsam

Merzig. Die erste Meldung über Ruhestörung durch einen 38-Jährigen ging bei der Merziger Polizei laut deren Mitteilung bereits um 6.19 Uhr am Sonntagmorgen ein: In der Wohnung des Mannes sei Geschrei und laute Musik zu hören. Die Polizei konnte die Situation zunächst vor Ort klären

Merzig. Die erste Meldung über Ruhestörung durch einen 38-Jährigen ging bei der Merziger Polizei laut deren Mitteilung bereits um 6.19 Uhr am Sonntagmorgen ein: In der Wohnung des Mannes sei Geschrei und laute Musik zu hören. Die Polizei konnte die Situation zunächst vor Ort klären. Nur fünf Minuten später erhielten die Beamten eine erneute Meldung über Lärmbelästigung wegen lauter Musik an gleicher Stelle. Wieder konnte die Polizei die Situation vor Ort bereinigen. Am Vormittag, gegen 10.21 Uhr, stellte sich die gleiche Situation wieder ein. Um 10.55 Uhr dann meldete die ausgerückte Streife an die Dienststelle, dass die 59-jährige Mutter des Mannes offenkundig durchdrehe: Die Frau habe angekündigt, das Haus in Brand zu setzen und in der Küche den Vorhang mit einem Feuerzeug angezündet. Die Streifenbesatzung forderte Unterstützung an. Um elf Uhr wurden die Mutter und der Sohn getrennt in Funkstreifenwagen verbracht und zur Dienststelle gefahren, die Lage entspannte sich dadurch etwas. Um 11.13 Uhr wurde nach Rücksprache mit der SHG-Klinik entschieden, dass die Personen dort vorgeführt werden sollen. Um 11.19 Uhr wurde die 59-jährige Frau in der Psychiatrie begutachtet, mit dem Ergebnis, dass keine Einweisung erforderlich sei. Die Frau wurde von der Polizei wieder nach Hause gebracht. Eine knappe Stunde später war der Sohn mit der psychiatrischen Begutachtung an der Reihe. Auch hier wird keine Einweisung angeordnet; allerdings ergibt der Atemalkoholtest einen Wert von 1,83 Promille. Gegen 13.13 Uhr nahm die Polizei Kontakt zu einem Bereitschaftsgericht auf, um eine Entscheidung nach dem saarländischen Polizeigesetz vorbereiten zu lassen. Schon um 13.18 Uhr ordnete der Richter die Vorführung zur Anhörung des Mannes an. Um 13.31 Uhr wurde der 38-Jährige beim Bereitschaftsgericht in Saarbrücken vorgeführt. Der Richter ordnete an, dass der Mann in amtlichen Gewahrsam zu nehmen sei. Aus dem Polizeigewahrsam wurde der 38-Jährige nach seiner Ausnüchterung gegen vier Uhr am Montagmorgen entlassen. red

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