Alte Völklinger Hütte Aufsichtsrat spricht Weltkulturerbe-Chef Missbilligung aus

Saarbrücken/Völklingen · Rüge für Professor Meinrad Maria Grewenig: Die Kontrolleure sehen die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit Geschäftsführung „belastet“.

 Meinrad Maria Grewenig, Generaldirektor der Völklinger Hütte

Meinrad Maria Grewenig, Generaldirektor der Völklinger Hütte

Foto: dpa/Oliver Dietze

Die Tage von Professor Meinrad Maria Grewenig (64) an der Spitze des Weltkulturerbes Völklinger Hütte sind gezählt. Ende Juni läuft planmäßig der Dienstvertrag des Generaldirektors aus, dem selbst seine schärfsten Kritiker bestätigen, er habe seit 1999 die Industriekathedrale genial und erfolgreich vermarktet. Wiederholt wurde deshalb auch über eine mögliche Verlängerung von Grewenigs „Luxusvertrag“ (mehr als 14 000 Euro Monatsgehalt plus jährliche Sonderzahlung) spekuliert. Die Verantwortlichen im Land, allen voran Kultusminister Ulrich Commerçon (SPD), und die Aufsichtsräte aus den Reihen der CDU/SPD-Koalition dachten angeblich auch intensiv darüber nach. Vieles spricht im Rückblick dafür, dass sich das Meinungsbild hier spätestens im Oktober 2018 nachhaltig geändert hat.

Der Grund soll in Grewenigs als eigenmächtig beschriebenem Verhalten und Auftreten gegenüber seinen Kontrolleuren liegen. Nach Informationen unserer Zeitung kam es letztlich wegen Personalien und Nichteinhaltung von Vorgaben zum Stellenplan in der Aufsichtsratssitzung vom 29. Oktober letzten Jahres zum Eklat und Zerwürfnis. Grewenig selbst hatte noch Mitte Januar, nachdem ihm offenbart wurde, dass seinem Wunsch auf Vertragsverlängerung nicht entsprochen werde, betont, von Zerwürfnissen zwischen ihm und seinem Aufsichtsrat könne keine Rede sein. Dies sei alles nur „Geschwätz“. Auch in den Aufsichtsratsprotokollen sei zu Vorhaltungen an seine Adresse nichts zu finden. Offenbar irrt sich der Generaldirektor in diesem Punkt.

Nach Informationen unserer Zeitung wurden Grewenigs Kontrolleure in ihrer Kritik an dem Geschäftsführer der gemeinnützigen GmbH sehr deutlich. Im Protokoll über die Herbstsitzung des Aufsichtsrates, von dem mehrere Entwürfe existieren sollen, heißt es mit Bezug auf einen Beschluss wörtlich: „Der Aufsichtsrat fordert nachdrücklich sein Informationsrecht gegenüber der Geschäftsführung ein. Er erwartet, dass die Geschäftsführung Aufsichtsratsbeschlüsse bezüglich vorzulegender Unterlagen und Informationen unverzüglich, vollständig und konstruktiv nachkommt. Er spricht seine Missbilligung bezüglich der hinhaltenden, widersprüchlichen und unvollständigen Information zur Gestaltung (...) aus.“

Weiter im Text der Niederschrift heißt es, eine Zusage Grewenigs sei nicht eingehalten worden, was gerügt werde. Zudem schreibt der Aufsichtsrat seinem Geschäftsführer ausdrücklich ins Protokoll, dass aus seiner Sicht die Vorgehensweise der Geschäftsführung in einer Personalsache „die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung belastet. Er spricht daher seine Missbilligung aus“.

Grewenig teilte auf SZ-Anfrage, ob ihm denn ein solcher Beschluss des Aufsichtsrates bekannt sei, mit, er sei an die gesetzlich verankerte Geheimhaltungspflicht über Sitzungen des Aufsichtsrates gebunden. Deren Inhalte und Beratungen seien geheim. Er dürfe die von der SZ gestellten Fragen „weder bestätigen noch kommentieren“. Gerne bestätige er aber, dass „mein Aufsichtsratsvorsitzender Herr Kultusminister Ulrich Commerçon ist“. Abschließend stellt Grewenig fest: „Alle meine Geschäftsführertätigkeiten vollziehe ich im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden meines Aufsichtsrates und den Beschlüssen des Aufsichtsrats.“

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