Rückt man so eine Stadt ins bessere Licht?

Sulzbach · In Saarbrücken-Burbach existiert es bereits, das „Bündnis für Investition und Dienstleistung“, kurz BID. In Sulzbach könnte es auch Realität werden, wenn denn genügend Hauseigentümer mitziehen.

 Blick in die Sulzbachtalstraße. Foto: Thomas Seeber

Blick in die Sulzbachtalstraße. Foto: Thomas Seeber

Foto: Thomas Seeber

"Die Entwicklung des Einzelhandels in den Kommunen ist dramatisch", sagt Leander Wappler, Diplom-Betriebswirt bei der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes. Ein Bündnis für Investition und Dienstleistung (BID) sei dazu geeignet, die lokalen Akteure zu stärken, denn "es verpflichtet die Nein-Sager sich einzubringen", erklärt Wappler.

In Sulzbach ist ein solches BID für die Sulzbachtalstraße und die Bahnhofstraße angedacht. In dem Distrikt gründen die Hausbesitzer eine Gemeinschaft, die Maßnahmen zur Aufwertung des Viertels beschließen kann, allerdings müssen von der Gemeinschaft auch die Kosten getragen werden. Doch um einen Antrag zur Gründung eines BID bei der Stadt einzureichen, müssen zunächst 15 Prozent der Hausbesitzer des Areals ihre Zustimmung geben. Erst dann folgt der Antrag mit dem Maßnahmen- und Finanzierungsplan. Die Stadt hat dabei das Konzept auf seine Plausibilität zu prüfen, erklärt Wappler. Ist der Antrag von der Stadt genehmigt, liegen die Pläne einen Monat aus, und es folgt eine erneute Stimmenabgabe, diesmal von allen Hausbesitzern des angedachten BID-Gebietes.

"Die Kommune muss jeden Hausbesitzer des Gebietes anschreiben. Dieser hat dann einen Monat Zeit, um sich zu artikulieren. Allerdings bedeutet Schweigen Zustimmung", sagt Wappler. Soll heißen: Wer das Schreiben der Gemeinde ignoriert, gibt automatisch seine Ja-Stimme zur Gründung ab. "Entscheidet sich jedoch bei der Abstimmung ein Drittel der Hausbesitzer zu einem Nein, dann ist die Gründung gescheitert", erklärt der IHK-Mann weiter. Das automatische Ja beim Ignorieren der Gemeindepost soll die Hausbesitzer laut Wappler dazu motivieren, hier Stellung zu beziehen.

Und was kann mit einem BID realisiert werden? "Alles, was nach Meinung der Hauseigentümer wertsteigernd ist und nicht mit der Kommune kollidiert", erklärt Wappler. So könne die Straßenreinigung etwa nicht ersetzt werden, jedoch könnte ein BID zusätzliche Reinigungen finanzieren. Es könnte ein Ansprechpartner für die Abendstunden engagiert werden, der durch das Gebiet patrouilliert, oder es kann ein Leerstandsmanagement betrieben werden das versucht, neue Mieter für die Objekte zu finden. Auch Baumaßnahmen seien möglich, erklärt Wappler. Doch gerade bei Letzterem stellt sich die Frage, wer die Folgekosten übernimmt, denn ein BID existiert nur für einen vorher festgelegten Zeitraum (drei bis fünf Jahre), danach beginnt die Gründungsprozedur von neuem. "Ich vertraue auf die Kommunen und glaube, dass Folgekosten in den Räten nicht mehrheitsfähig sind", sagt Wappler im Hinblick darauf, dass alle Maßnahmen zuerst von der Kommune abgesegnet werden müssen.

Die Mitgliederbeiträge werden ebenfalls von der Gemeinde eingezogen, um "die Sicherheit der Einnahmen zu gewährleisten", sagt der Experte. Und die Beiträge könnten auch auf gewerbliche Mietverträge umgelegt werden. Allerdings nur, wenn diese neu verhandelt würden. Bis zu zehn Prozent des Einheitswertes eines Grundstücks kann von einem BID innerhalb seiner Laufzeit als Mitgliedsbeitrag eingezogen werden. Wohnraum könne allerdings auf Antrag aus der Beitragsleistung ausgeschlossen werden. Auf den Einheitswert wird ein Hebesatz, laut Gesetz bis zu zehn Prozent, erhoben. So müssten bei einem Einheitswert von 100 000 Euro, einem Hebesatz von fünf Prozent und einer BID-Laufzeit von fünf Jahren der Hausbesitzer insgesamt 5000 Euro begleichen.

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