Rissenthaler Windräder zu laut

Rissenthal. "Keiner von uns hat damit gerechnet, dass das Urteil so ausfällt. Wir waren alle überrascht", sagte Joachim Wittling von der Bürgerinitiative gegenüber der SZ. Der Rissenthaler hat vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis einen Sieg errungen, mit dem die sieben Windräder auf der Wahlener Platte nahe seinem Wohnort ernsthaft in Frage gestellt werden könnten

 Gegen den Lärm der Windräder hat sich die Bürgerinitiative erfolgreich gewehrt. Foto: MEV

Gegen den Lärm der Windräder hat sich die Bürgerinitiative erfolgreich gewehrt. Foto: MEV

Rissenthal. "Keiner von uns hat damit gerechnet, dass das Urteil so ausfällt. Wir waren alle überrascht", sagte Joachim Wittling von der Bürgerinitiative gegenüber der SZ. Der Rissenthaler hat vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis einen Sieg errungen, mit dem die sieben Windräder auf der Wahlener Platte nahe seinem Wohnort ernsthaft in Frage gestellt werden könnten.Das Gericht hat vor wenigen Tagen die vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) erteilte Betriebsgenehmigung für die sieben Windräder, die im Jahr 2004 ans Netz gingen, für ungültig erklärt. Begründung des Gerichtes: Eine genaue Untersuchung der Betriebsgeräusche dieser Anlagen, die auch die besondere Impulshaltigkeit der Rotorgeräusche berücksichtige, führe zu Lärmpegeln, die oberhalb des zulässigen Grenzwertes von 40 Dezibel lägen. "Die Anlagen sind somit zu laut. Das Verwaltungsgericht hat die Genehmigungen deshalb aufgehoben", heißt es vom Gericht selbst.

Bemerkenswert an dem Richterspruch findet Joachim Wittling vor allem, dass "erstmals in einem solchen Verfahren ein Gericht den Schutz des Menschen in den Vordergrund gestellt hat". Auch dass ein "Impulszuschlag" vom Gericht zugestanden worden sei, der den besonderen Charakter der Rotorengeräusche (das ständige "Flappern") berücksichtige, ist für den Kläger etwas Besonderes.

"Unser Rechtsanwalt, der mehrere solcher Prozesse begleitet hat, hat mir gesagt, dass er noch nie erlebt hat, dass sich ein Gericht so intensiv mit der Problematik beschäftigt hat", spendete Kläger Wittling dem Gericht Lob. Unbefriedigend sei allerdings für ihn die lange Verfahrensdauer gewesen.

Dass das Gericht mit der Aufhebung der Genehmigung keinen sofortigen Betriebsstopp für die Windräder verfügt habe, "damit müssen wir leben", sagte Wittling. Zwar könnte die Klägerseite jetzt auf einen solchen Schritt pochen. Allerdings könne es sein, dass eine nächsthöhere Instanz den Urteilsspruch wieder aufhebe, dann könnten im Fall eines Betriebsstopps Regressansprüche der Betreiber entstehen.

Ob das LUA gegen das Urteil eine Berufung beantragen wird, werde derzeit noch geprüft, heißt es von Seiten der Genehmigungsbehörde, die in diesem Rechtsstreit unterlegen war. Welche Folgen das Urteil für die Windräder auf der Wahlener Platte haben könnte, dazu teilte das LUA mit: "Sofern ein neuer Antrag auf Genehmigung seitens der Betreiber eingereicht wird, kann eine neue Genehmigung unter Berücksichtigung des Urteils erteilt werden. Sollte ein solcher Antrag nicht erfolgen oder Genehmigung nicht erteilt werden können, muss ein Rückbau erfolgen."

Die aktuelle Genehmigungspraxis werde durch das Urteil nicht beeinflusst: "Entgegen der beklagten Genehmigung berücksichtigt die derzeitige Genehmigungspraxis bereits einen Lärmpuffer."

Damit sei es nicht mehr möglich, bei der Beantragung solcher Anlagen mit den prognostizierten Betriebsgeräuschen bis knapp an die Grenzwerte heranzugehen. "Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit der bestehende Lärmpuffer infolge des Urteils weiter erhöht werden muss."

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