Fristloser Rauswurf bei der SHG Richterin will Zeit zum Nachdenken

Saarbrücken · Richterin Bettina Zechner vom Saarbrücker Arbeitsgericht kann, wenn es denn sein muss laut und energisch werden. So geschehen am Dienstag im Prozess um die fristlose Kündigung einer Angestellten einer Tochterfirma der SHG (Saarland Heilstätten GmbH).

 Die SHG hat die Frau Anfang August fristlos gefeuert, weil sie geschützte Personaldaten an Außenstehende weitergeleitet hat. Jetzt muss eine Arbeitsrichterin entscheiden.

Die SHG hat die Frau Anfang August fristlos gefeuert, weil sie geschützte Personaldaten an Außenstehende weitergeleitet hat. Jetzt muss eine Arbeitsrichterin entscheiden.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Die Vorsitzende verschaffte sich mit deutlichen Ansagen von Beginn im voll besetzten Verhandlungssaal Respekt. Mehrere Zuschauer mussten wegen Platzmangels draußen vor der Tür warten. Und an die Adresse der SHG-Geschäftsführung stellte sie gleich die Frage, ob der fristlose Rauswurf der 50 Jahre alten Mitarbeiterin, die seit 15 Jahre für den Gesundheitskonzern arbeitet und Öffentlichkeitsarbeit betreibt, überhaupt verhältnismäßig war? In dem Fall bleiben aus Sicht der erfahrenen Juristin viele Fragen offen.

Die SHG hat die Frau Anfang August fristlos gefeuert, weil sie geschützte Personaldaten an Außenstehende weitergeleitet hat. Konkret ging es um die Kopie einer angeblichen Urkunde als Diplom-Theologe aus der Dozentenakte eines Ex-Lehrbeauftragten und wissenschaftlichen Mitarbeiters. Die Uni Münster bestätigte schließlich, dass das Diplom gefälscht war. Die SHG-Spitze trennte sich umgehend per Aufhebungsvertrag von dem Mitarbeiter. Die Frau, die auf Anweisung ihrer Vorgesetzten die Uni eingeschaltet hatte und die Urkundenfälschung aufdeckte, wurde wie auch ihre Vorgesetzte fristlos gefeuert.

Zechner meinte, die außerordentliche Kündigung sei fraglich, wenn die Angestellte tatsächlich auf Anweisung ihrer Vorgesetzten gehandelt hat. Die beklagte SHG-Seite stellte klar, die Anweisung sei nach Angaben der Vorgesetzten gewesen, persönliche Daten in dem Schreiben zu schwärzen, was nicht erfolgt sei. Folglich sei gegen den Datenschutz verstoßen worden. Richterin Zechner stellte nach etwa 20-minütiger Verhandlung fest: „Ich muss noch einmal darüber nachdenken.“ Die SHG-Vertreter erklärten ihre Bereitschaft, die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln. Bis Ende Januar haben beide Seiten Zeit, Schriftsätze bei Gericht einzureichen. Kommt es nicht zu einer gütlichen Einigung, wird am 22. März verhandelt.

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