Ex-Chef der Chirurgie spricht von Mobbing Richter weisen Klage von Ex-Chefarzt ab

Homburg/Saarbrücken · Ein früherer Chefarzt fordert 300 000 Euro Schadensersatz von der Homburger Uniklinik. Er spricht von Mobbing und Verletzung seiner Rechte.

 DCIM\100MEDIA\DJI_0015.JPG Blick aus der luft auf das neue IMed-gebäude mit dem hubschrauber-Landeplatz Foto: Frank Kirchhoff/UKS

DCIM\100MEDIA\DJI_0015.JPG Blick aus der luft auf das neue IMed-gebäude mit dem hubschrauber-Landeplatz Foto: Frank Kirchhoff/UKS

Foto: Foto: Frank Kirchhoff/UKS

Das Oberlandesgericht des Saarlandes hat in zweiter Instanz die Zivilklage eines früheren Direktors der Klinik für allgemeine Chirurgie gegen die Universitätsklinik in Homburg abgewiesen. Das hat eine Gerichtssprecherin bestätigt. Der Medizin-Professor hatte von seiner früheren Arbeitgeberin mindestens 300 000 Euro Schadensersatz wegen angeblicher Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, Mobbings und Verletzung der Fürsorgepflicht ihm gegenüber gefordert.

Der Mediziner wirft der Klinik vor, dass sie angebliche Unregelmäßigkeiten in seiner Arbeit dem Gesundheitsministerium gemeldet habe. Im Anschluss daran habe er 2012 seinen Beamtenstatus aufgegeben, sei 2014 wegen Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und habe in einem anderen Land von vorne anfangen müssen. Das Ganze habe ihn unter dem Strich an Anwaltsgebühren, Steuernachzahlungen, Pensionsbezügen, Umzugskosten, Kosten für den Kauf einer neuen Praxis und Strafzahlungen bis zu 1,7 Millionen Euro gekostet. Daran sei die Klinik schuld.

Das Landgericht und nun auch das Oberlandesgericht wiesen die Zivilklage des Arztes auf Schadensersatz ab. Aus Sicht der Zivilrichter ist der Ex-Chefarzt verantwortlich für den Bruch in seiner beruflichen Laufbahn und die ihm dadurch entstandenen Kosten. Der Mediziner habe in seinem Strafprozess über seinen Verteidiger ein entsprechendes Geständnis abgelegt. Er habe vor den Strafrichtern zugegeben dass er zwischen 2004 und 2012 gesetzlich versicherte Patienten ohne entsprechende Wahlleistungsvereinbarung operiert und bevorzugt behandelt habe. Dafür habe er im Gegenzug Bargeld von den Patienten erhalten. Das Geld sei in der Regel von den Patienten in einem Briefumschlag im Sekretariat des Chefarztes abgegeben worden. Gemäß diesem Geständnis sei er 2014 vom Landgericht Saarbrücken wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Nach Feststellung der Richter des Oberlandesgerichts in der mündlichen Verhandlung ist diese strafrechtliche Verurteilung mit all ihren Auswirkungen letztlich eine Folge des Tuns des früheren Chefarztes. Die Rechtspflege habe darauf reagiert. Dies könne Ansprüche auf Schadensersatz nicht begründen. Das gelte auch für andere Punkte, die der Ex-Chefarzt kritisiert habe, beispielsweise Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten mit Kollegen und Vorgesetzten. Dazu die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Verhandlung Mitte März: In einem der Schriftsätze des Rechtsanwaltes des Mediziners werde  eine Auseinandersetzung  mit einem anderen Chefarzt der Klinik geschildert. Der habe das Abrechnungssystem des Kollegen kritisiert und als hochproblematisch eingestuft. Dabei soll auch die Rede davon gewesen sein, dass dieses System dem Betroffenen beruflich   „noch das Genick brechen werde“. Womit der andere Chefarzt im Ergebnis ja nicht Unrecht gehabt habe, so die Vorsitzende Richterin. Mobbing sei dies aber nicht. Und einen Anspruch auf Schadensersatz könne es ebenfalls nicht begründen.

Ähnlich sei es auch mit Blick auf die Kritik des Mediziners daran, dass er vor der Erstattung der Strafanzeige nicht förmlich angehört worden sei. So etwas müsse ein Dienstherr zwar eigentlich machen. Aber im konkreten Fall habe es im Vorfeld diverse Gespräche und Schreiben der Verwaltung gegeben. Außerdem hätten Kollegen ihn zur Rede gestellt. Vor diesem Hintergrund sei zweifelhaft, ob im Vorfeld der Anzeige noch etwas zu klären gewesen sei. Danach habe die Justiz ihre Arbeit gemacht.  Dass der Medizin-Professor die bisherigen Ergebnisse dieser Arbeit akzeptieren wird, ist nach Einschätzung von Prozessbeobachtern unwahrscheinlich. Er wird wohl eine Überprüfung des aktuellen Urteils aus Saarbrücken beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe anstreben.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort