Richter: Strube hat keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Saarbrücken/Saarlouis. Die Versetzung von Bernhard Strube (60), Sprecher der regierungskritischen Landeselterninitiative Bildung, in den Ruhestand ist aus Sicht des Verwaltungsgerichtes in Saarlouis nicht zu beanstanden

Saarbrücken/Saarlouis. Die Versetzung von Bernhard Strube (60), Sprecher der regierungskritischen Landeselterninitiative Bildung, in den Ruhestand ist aus Sicht des Verwaltungsgerichtes in Saarlouis nicht zu beanstanden. Strube war zuletzt als leitender Polizeidirektor in der Funktion eines Referatsleiters im saarländischen Umweltministerium eingesetzt und dort für Straßenverkehr und Verkehrssicherungsrecht zuständig. Polizeibeamte erreichen im Saarland mit 60 Jahren die Altersgrenze für den Ruhestand. Ein Antrag Strubes auf Weiterbeschäftigung wurde vom Innenministerium abgelehnt, so dass er Ende Mai in den Ruhestand wechselte. Gegen die Ablehnung seiner Weiterbeschäftigung hatte der Polizeibeamte, der zuletzt 22 Jahre Verwaltungsaufgaben wahrgenommen hatte, Widerspruch eingelegt. Vor Gericht wollte er jetzt feststellen lassen, dass dieser Widerspruch "aufschiebende Wirkung" für die Pensionierung bedeute. Die Richter lehnten dies ab. Auch mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung seiner Weiterbeschäftigung konnte Strube sich nicht durchsetzen. Die Richter der zweiten Kammer stellten ausdrücklich fest, die gesetzlich geregelte Altersgrenze von 60 Jahren gelte "uneingeschränkt für alle Polizeivollzugsbeamten". Strubes Anwalt hatte argumentiert, sein Mandant sei bei der Tätigkeit im Umweltministerium keinen besonderen physischen oder psychischen Belastungen ausgesetzt, die sich von denen der übrigen Ministerialbeamten unterscheiden. Beamte in Ministerien erreichen erst mit dem 65. Lebensjahr die Altersgrenze. Der Beschluss des Saarlouiser Verwaltungsgerichtes (Aktenzeichen 2 L 547/10) ist noch nicht rechtskräftig. Bernhard Strube selbst wollte am Freitag gegenüber unserer Zeitung keine Stellungnahme zu dem Gerichtsentscheid abgeben. mju

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