Richter bezweifelt Mordvorsatz im Handgranaten-Prozess

Saarbrücken. Am zweiten Verhandlungstag im Handgranaten-Prozess (wir berichteten) hat der vorsitzende Richter am Landgericht gestern Bedenken geäußert, ob sich der Tötungsvorsatz beweisen lasse. In diesem Fall käme nur eine Verurteilung wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Betracht. Den beiden Angeklagten im Alter von 35 und 33 Jahren wird versuchter Mord vorgeworfen

Saarbrücken. Am zweiten Verhandlungstag im Handgranaten-Prozess (wir berichteten) hat der vorsitzende Richter am Landgericht gestern Bedenken geäußert, ob sich der Tötungsvorsatz beweisen lasse. In diesem Fall käme nur eine Verurteilung wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Betracht. Den beiden Angeklagten im Alter von 35 und 33 Jahren wird versuchter Mord vorgeworfen. Sie sollen im Mai vorigen Jahres eine Handgranate vor der Tür eines Wettbüros in Saarbrücken-Burbach zur Explosion gebracht haben, um den Inhaber zu töten.Sollten die Angeklagten ein Geständnis ablegen, wäre mit einer Strafe von drei bis vier Jahren Haft zu rechnen. Der ältere der beiden Angeklagten, ein gebürtiger Sizilianer, war bereit, darauf einzugehen. Doch sowohl der Staatsanwalt als auch der zweite Angeklagte (33) lehnten eine Verständigung ab. Der geständige Angeklagte berichtete, am Tattag Kokain konsumiert zu haben. Die Handgranate habe ihm sein Mitangeklagter Tage zuvor zur Aufbewahrung in seiner Garage anvertraut. Um dem Inhaber des Wettbüros einen Denkzettel zu verpassen, habe er die Granate in den Eingangsbereich des Wettbüros geworfen. Danach seien sie geflüchtet. Er habe aber nicht gewusst, wie gefährlich die Handgranate war und er habe vorher nachgesehen, ob niemand mehr in dem Wettbüro war.

Inzwischen sind sich die beiden Angeklagten nicht mehr grün. Es soll ein Brief aus dem Gefängnis abgefangen worden sein, in dem der Onkel des Mitangeklagten als Anstifter beschrieben werde. Er betreibt in Burbach ein Lokal und wollte sich mit dem Anschlag möglicherweise lästige Konkurrenz vom Leibe halten.

Das Opfer gab an, davon nichts zu wissen. Der Mann hatte in der Nacht des Anschlags auf einer Matratze im Hinterzimmer übernachtet - normalerweise übernachtete er im vorderen Bereich des Lokals auf einer Couch. Er blieb deswegen unverletzt und wurde bei der Explosion nicht einmal wach. Bereits vier Wochen vor dem Anschlag habe jemand in die Scheiben seines Wettbüros geschossen, die Ermittlungen blieben aber ohne Ergebnis. Der Prozess wird am 1. Februar fortgesetzt. jht

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