Richter bestätigen höhere Müllgebühren auch ab Januar 2008

Saarlouis. Nun ist es amtlich. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) durfte im Frühjahr 2008 eine Erhöhung der Müllgebühren rückwirkend ab 1. Januar jenes Jahres beschließen. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom August dieses Jahres bestätigt

Saarlouis. Nun ist es amtlich. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) durfte im Frühjahr 2008 eine Erhöhung der Müllgebühren rückwirkend ab 1. Januar jenes Jahres beschließen. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom August dieses Jahres bestätigt. Die Oberrichter ließen die Berufung eines betroffenen Bürgers, der sich gegen die Gebührenerhöhung gewehrt hat, nicht zu. Damit bleibt es beim Urteil erster Instanz. Dreh- und Angelpunkt des nun beendeten Rechtsstreites war die Frage, ob es sich bei der Beitragserhöhung von 2008 um eine echte Rückwirkung im Sinne der Gesetze gehandelt hat. Eine solche Rückwirkung wäre nach allgemeinen Rechtsregeln verboten. Danach dürfen belastende Maßnahmen der Verwaltung nicht rückwirkend in bereits abgeschlossene Tatbestände der Vergangenheit eingreifen. Im konkreten Fall bestand die Belastung des Klägers in der Erhebung einer weiteren Müllgebühr von 14,88 Euro für den Zeitraum Januar bis Dezember 2008. Diese Erhöhung um 1,24 Euro pro Monat hatte der EVS im April 2008 für das komplette, noch laufende Gebührenjahr beschlossen. Zu Recht, wie die Richter festhielten. Denn hier gehe es nicht um einen abgeschlossenen Verwaltungsvorgang, sondern um ein noch nicht beendetes Gebührenjahr. In diesem laufenden Veranlagungszeitraum seien die jeweiligen Gebührenbescheide vorläufig. Ein alter Gebührenbescheid gelte demnach nur so lange, wie kein neuer Bescheid ergeht. (Az.: 1 A 443/09) wi

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