Amtsgericht Saarbrücken Haftrichter lässt zwei Schläger und Räuber laufen

Saarbrücken/Kleinblittersdorf · Gegen zwei Vorbestrafte hatte die Staatsanwaltschaft Haftbefehls-Anträge gestellt. Der Richter sah jedoch keinen nachvollziehbaren Grund für eine Untersuchungshaft.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Polizisten, Staatsanwälte und Opfer wundern sich mitunter über Entscheidungen von Gerichten. So sorgt jetzt  ein umstrittener Beschluss eines wohl gnädig gestimmten Ermittlungsrichters am Saarbrücker Amtsgericht für Kopfschütteln. Der hatte vor drei Tagen zwei offenbar brutale Schläger, die von Beamten der Polizeiinspektion Saarbrücken festgenommen wurden, wieder auf freien Fuß gesetzt. Pressestaatsanwalt Mario Krah bestätigte auf Anfrage, dass Haftbefehlsanträge, die die Staatsanwaltschaft wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr gegen das polizei- und justizbekannte Duo gestellt hatte, zurückgewiesen wurden. Nach Informationen unserer Zeitung sah der Richter keinen nachvollziehbaren Grund, um Untersuchungshaft anzuordnen.

Gegen die beiden 24 Jahre alten Männer mit Adresse in Mandelbachtal  wird immerhin erneut wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Sie sollen am Montag dieser Woche gegen 22 Uhr am Bahnhof in Kleinblittersdorf zwei 18-Jährige  niedergeschlagen, auf sie eingetreten und deren Handys gestohlen haben. Dabei kam auch ein Schlagring zum Einsatz. Ein Opfer konnte sich in ein zufällig vorbeifahrendes Auto retten. Die alarmierte Polizei stellte die Täter, beide deutsche Staatsbürger,  wenig später im Rahmen einer Fahndung. Der Schlagring wurde beschlagnahmt.

Beide Männer sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft „bereits erheblich“ wegen schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung sowie Körperverletzungs- und Drogendelikten vorbestraft. Nach SZ-Informationen soll der 24-jährige O. derzeit mehr als 100 Einträge im Polizeicomputer haben. Auch sein Kollege M. ist angeblich bereits wiederholt wegen schweren Raubes mit Waffen aufgefallen.

Die Staatsanwaltschaft lehnt „aus Gründen des Verfahrensschutzes“ derzeit weitere Angaben zu dem Fall ab. Es ist davon auszugehen, dass Beschwerde gegen die Entscheidung des Richters eingelegt wird. 

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