Rheinische Kirche: Pauschale ist ein wichtiges Instrument

Düsseldorf. Die Substanzerhaltungspauschale ist Bestandteil des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF) bzw. der Verwaltungsordnung der Rheinischen Kirche, die seit dem 1. Januar 2009 Gültigkeit hat. Ein Ziel der Neuregelung ist es, dass die jeweiligen Träger ihre Gebäudestruktur analysieren und ein langfristiges Instrument der "Substanzerhaltung" entwickeln

Düsseldorf. Die Substanzerhaltungspauschale ist Bestandteil des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF) bzw. der Verwaltungsordnung der Rheinischen Kirche, die seit dem 1. Januar 2009 Gültigkeit hat. Ein Ziel der Neuregelung ist es, dass die jeweiligen Träger ihre Gebäudestruktur analysieren und ein langfristiges Instrument der "Substanzerhaltung" entwickeln. Mit der Pauschale wird festgelegt, wie viel Geld Gemeinden, aber auch Kirchenkreise und landeskirchliche Einrichtungen für den Erhalt und die Sanierung ihrer Gebäude zurücklegen müssen. Berechnung und Festlegung der Höhe wurden von einer Arbeitsgruppe bei der Evangelischen Kirche in Deutschland erarbeitet. Die Pauschale knüpft an den Feuerversicherungswert von Immobilien an, was u.a. zu ständig steigenden Beträgen führt. Außerdem fließt die Bemessung der Nutzungsdauer eines Gebäudes in die Berechnung ein. Für Schulen ist die Pauschale hoch, da ihre Nutzungszeit auf 25 Jahre festgelegt ist. Für die kirchlichen Schulen und Internate muss die Kirche künftig deshalb jährlich doppelt so viel Geld als Pauschale zurücklegen wie bisher. jkn

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