Landgericht Saarbrücken Revision gegen Urteil im Fechinger Mord-Prozess

Saarbrücken · Im Fechinger Doppelmord-Prozess gegen einen 59-Jährigen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Saarbrücken am Dienstag auf Anfrage mit. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Entscheidung des Gerichts prüfen.

Das Landgericht hatte den deutsch-russischen Angeklagten in der vergangenen Woche wegen zweifachen Mordes und wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und dabei auch eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der 59-Jährige hatte gestanden, seinen Sohn (35) und seinen Schwiegersohn (37) bei einer Familienfeier erschossen und seine Ex-Frau (60) und schwangere Tochter (30) durch Schüsse schwer verletzt zu haben.

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