Ansprüche richtig geltend machen Ärger mit der Fluggesellschaft? Saar-Verbraucherschutzministerium informiert über Rechte bei Verspätungen und Ausfällen

Saarbrücken · Der Flug verspätet sich, fällt aus oder das Gepäck ist beschädigt oder verschwunden? Das Verbraucherschutzministerium klärt auf, was Betroffene in einem solchen Fall von der Fluggesellschaft fordern können.

Reise-Tipp: Das können Sie bei Verspätung oder Ausfall von der Fluggesellschaft fordern
Foto: dpa/Michael Hanschke

Lange Wartezeiten, Verspätungen, fehlendes Gepäck: Beim Urlaub oder anderen Reisen mit dem Flugzeug kann viel schief gehen. Aber viele Menschen sind sich nicht sicher, in welchen Situationen sie eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einfordern können. Die saarländische Ministerin für Verbraucherschutz und Mobilität Petra Berg erklärt: „Egal, wie sie verreisen, Verbraucherinnen und Verbraucher haben Rechte, die sie gegenüber den Unternehmen geltend machen sollten.“

Was sind diese Rechte im Detail? Für Flüge, die in einem EU-Land gestartet sind oder bei denen die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, der Schweiß, Norwegen oder Island hat, gilt zum Beispiel:

  • Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden haben Verbraucher Entschädigungsansprüche zwischen 250 und 600 Euro
  • Wenn der Flug einen ganzen Tag später startet, muss sich die Fluggesellschaft um Verpflegung und Übernachtung der Reisenden kümmern.
  • Sollte der Flug komplett ausfallen, muss die Fluggesellschaft den Preis erstatten.

Wer direkt am Flughafen seine Ansprüche prüfen will, kann dafür eine App nutzen: Die Verbraucherzentralen stellen dafür im Google Play Store und im App Store kostenlos die Flugärger-App zur Verfügung. Außerdem erlaubt die App, bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck eine Packliste zu erstellen, Ausgaben zu dokumentieren und damit die Kosten bei der Airline zurückzufordern.

Wer mit der Fluggesellschaft nicht selbst streiten will, kann seine Entschädigungsforderung an einen Rechtsdienstleister verkaufen: Betroffene müssen aber bedenken, dass sie dann nicht den vollen Wert der Ausgleichszahlung erhalten.

„Die Rechtsdurchsetzung mit digitalen Instrumenten ist ein großer Fortschritt, trotzdem soll es in Zukunft noch schneller gehen“, sagt Ministerin Berg. Der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung verspricht eine vollständige Automatisierung von Ausgleichszahlungen aller Verkehrsträger. „Aufgrund der momentan immer häufiger auftretenden Probleme der Fluggesellschaften, sollte dieses Vorhaben rasch umgesetzt werden.“

Die Flugärger-App ist für Android-Geräte im Google Play Store und für Apple-Geräte im App Store erhältlich.

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