45-jähriger Saarländer „Reichsbürger“ bei der Polizei: Beamter aus dem Dienst entlassen

Trier · Polizist sieht sich selbst nicht mehr als Beamter und an das Gesetz gebunden. Der Saarländer habe sich schweren Dienstvergehen schuldig gemacht, urteilt nun das Verwaltungsgericht Trier.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Patrick Seeger

Ein „Reichsbürger“ kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier nicht Polizist sein. Der 45-Jährige, der sich mit dem „Reichsbürger-Spektrum“ identifiziere, habe deutlich gemacht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik nicht anerkenne und seinen Dienstherrn nicht akzeptiere, teilte das Gericht am Mittwoch mit. So habe er unter anderem behördliche Schriftstücke mit Fantasieaufklebern zurück an seinen Dienstherrn geschickt und seinen Vorgesetzten als „Polizeivorstand und Bandenführer“ bezeichnet (Az.: 3 K 2486/18.TR).

Der Polizist aus dem Saarland habe sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, hieß es in dem Urteil. Ein Polizeibeamter, der sich selbst nicht mehr als Beamter sehe und sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühle, stelle zudem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Berufung eingelegt werden.

(dpa)
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