Regionalverbandsdirektor contra Bürgermeister

Hühnerfeld/Saarbrücken. Die Untere Straßenverkehrsbehörde entscheide nicht nach Gutdünken, sondern sei an rechtliche Vorgaben gebunden

Hühnerfeld/Saarbrücken. Die Untere Straßenverkehrsbehörde entscheide nicht nach Gutdünken, sondern sei an rechtliche Vorgaben gebunden. Diese seien im betreffenden Fall nicht erfüllt, schreibt Peter Gillo in seiner Presseerklärung: "Auch hat es, entgegen der Behauptung von Hermann Kreis von der Partei Freie Wähler, von meiner Seite aus nie eine Zusage zur Anordnung einer Ampelanlage geben." Der 2009 von allen Fachbehörden favorisierte und fest vereinbarte Bau einer Schutzinsel sei von der Stadt Sulzbach nicht umgesetzt worden.Bereits im Jahr 2000 habe die Stadt selbst gefordert, im Bereich des Netto-Marktes an der Grühlingstraße eine Fußgänger-Schutzinsel in der Mitte der Fahrbahn zu bauen. Ein solcher Fahrbahnteiler schütze die Fußgänger und trage zur Geschwindigkeitsreduzierung der Fahrzeuge bei. Gillo: "Diese Forderung wurde von allen beteiligten Fachbehörden unterstützt." Für den Inselbau hätten jedoch die Fahrbahn verbreitert und die Bürgersteige entsprechend zurückgebaut werden müssen: "Die Stadt Sulzbach sah damals zunächst von der Einrichtung einer solchen Schutzinsel ab. Alle beteiligten Behörden hielten aber die Absicht zum Bau weiter aufrecht."

Im Juni 2009 habe sich dann im Zuge der Sanierung der Straße die Gelegenheit geboten, eine solche Insel kostengünstig errichten zu lassen. Deshalb habe die Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Polizei, der Straßenbaubehörde und der Stadt Sulzbach am 23. Juni 2009 vereinbart, dass der Bau der Schutzinsel am Folgetag durch die dort tätige Baufirma in Angriff genommen werden sollte. Dies sei von allen beteiligten Behörden befürwortet und so auch verbindlich festgelegt worden.

"Überraschenderweise verzichtete die Stadt jedoch - ohne die anderen Fachbehörden zu informieren - kurzfristig auf den Bau des vereinbarten Fahrbahnteilers und wollte jetzt die Errichtung einer Ampelanlage", erklärt der Regionalverbandsdirektor.

Würde im Übrigen eine Ampel errichtet, obwohl sie durch relativ geringes Fußgänger- und Fahrzeugaufkommen nicht zu rechtfertigen sei, würde hierdurch die Gefahr für die Fußgänger mangels ordnungsgemäßer Benutzung der Anlage eher noch erhöht. Zudem würde es zu erhöhter Lärmbelastung der Anwohner durch haltende und wieder anfahrende Fahrzeuge kommen.

Auf diese Problematik seien Bürgermeister Adam und Karsten Baus vom Bauamt sowie anwesende anlässlich eines Ortstermins am 31. Mai 2011 hingewiesen worden.

Im Übrigen sei auch die Einschätzung von Hermann Kreis nicht haltbar, es handele sich - im Hinblick auf vorhandene Ampelanlagen in Bildstock am Kreisel und in Fischbach am Frischemarkt - um einen "Fall von "Behördenwillkür". Im Unterschied zum Sulzbacher Fall am Netto-Markt "liegen in Fischbach und Bildstock die vorgeschriebenen Mindestverkehrsstärken vor, zumal es sich dort um sogenannte Schulwegsicherung handelt." Sowohl die Fußgängerquerungen als auch die Fahrzeugbelastung sei an den Landstraßen in Bildstock und in Fischbach erheblich höher. red

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