Kostenübernahme Regionalverband Saarbrücken zahlt Sexualassistenz

Saarbrücken · Im Regionalverband Saarbrücken werden derzeit in zwei Fällen die Kosten der Sexualassistenz in Höhe von 130 Euro pro Monat übernommen. „Geprüft wurde dies vom jeweiligen Sachbearbeiter und nach Rücksprache mit Abteilungsleitern und der Grundsatzabteilung“, heißt es aus dem Sozialamt.

 Herbert  Temmes,  Vorsitzender  des Saarbrücker  Behindertenbeirates

Herbert Temmes, Vorsitzender des Saarbrücker Behindertenbeirates

Foto: DMSG

Ausnahmen für eine höhere Kostenübernahme sind nicht bekannt. In beiden Fällen sei vom Kunden ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt worden – unter Einreichung von ärztlichen Attesten und einer besonderen Begründung. Für die Bewilligung seien folgende Überlegungen zugrunde gelegt worden: Womit wird der Antrag begründet? Handelt es sich um körperliche Einschränkungen aufgrund bestehender Erkrankungen, die den Kunden daran hindern, auf normalem Weg sexuelle Kontakte einzugehen? Oder handelt es sich bei dem Mangel an Sexualkontakten um Schwierigkeiten, die auch Menschen ohne Behinderungen betreffen, wie Schüchternheit oder mangelnde Gelegenheit, neue Menschen kennen zu lernen?

„Des Weiteren“, argumentiert das Sozialamt, „muss aufgrund der bestehenden Erkrankungen mit all ihren Begleiterscheinungen ausgeschlossen sein, dass dem Kunden der Besuch eines einschlägigen Etablissements oder die Inanspruchnahme freier Prostituierter zumutbar ist.“ Bei Antragsstellung müsse daher auf jeden Fall eine Einzelfallprüfung erfolgen.

Herbert Temmes, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG), früherer Geschäftsführer der DMSG Saar und Vorsitzender des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt Saarbrücken, hat Frank Wagner bei der Beantragung der Leistung unterstützt. Zunächst versuchten sie, die Kosten beim Landesamt für Soziales geltend zu machen. „Die Situation eines Menschen mit Behinderungen, der aufgrund der sehr starken Einschränkung seine Sexualität ohne fremde Hilfe nicht leben kann, hielt ich für eine besondere Lebenslage.“ Doch der Antrag wurde abgelehnt. Auch ein Widerspruch wurde zurückgewiesen. „Als ich dabei war, die Klage mit Frank Wagner zu formulieren, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es sich dabei um eine Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Grundsicherung handeln müsste. Sexualität zählt zu den essentiellen Dingen des Lebens eines Menschen dazu. Und diese finden sich wie Ernährung, Kleidung oder Wohnen im Regelsatz. Da die Hilfen für eine Sexualassistenz aber den Rahmen der normalen Pauschalen sprengen, musste dies eben als Aufschlag oder Sonderleistung möglich sein. Und so war es dann auch.“

Temmes warnt davor, die Bewilligungen in „Stammtisch-Debatten“ schlecht zu reden: „Selbst Menschen, die im Gesundheitsbereich oder Sozialwesen arbeiten, neigen da schnell zum Schwarz-Weiß-Denken und Vereinfachen. Dabei gebührt dem Thema Differenzierung.“

Da es sich um eine Leistung der Grundsicherung handele, sei diese an die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe gebunden. Das heißt, sie werde nur übernommen, wenn Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne vorliege. Wer über genügend Einkommen verfüge, müsse diese Leistung natürlich selbst übernehmen.

Da behinderte Menschen in vielen Fällen zwar durchaus über Einkommen verfügten, dies aber häufig genug nicht sehr hoch sei, aber dann doch über den sozialhilferechtlichen Grenzen liege, schlägt Temmes eine Art Pool- oder Fondslösung vor: „Gelder könnten von den Krankenkassen, den örtlichen und überörtlichen Trägern in einen solchen Förderfonds eingezahlt werden.“

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