Rechtslage der Patientenverfügung

St. Wendel. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind für viele Menschen Themen, mit denen man sich erst im hohen Alter beschäftigt. Sie fühlen sich unsicher in der Materie und überhaupt meinen sie viel zu jung zu sein, sich darüber Gedanken zu machen. Wichtige Informationen zu dem Themenkomplex bietet das Bildungs- und Kulturzentrum "impuls" der Stiftung Hospital St

 Hartmut Pfeifer ist Notar in St. Wendel. Foto: VA

Hartmut Pfeifer ist Notar in St. Wendel. Foto: VA

St. Wendel. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind für viele Menschen Themen, mit denen man sich erst im hohen Alter beschäftigt. Sie fühlen sich unsicher in der Materie und überhaupt meinen sie viel zu jung zu sein, sich darüber Gedanken zu machen. Wichtige Informationen zu dem Themenkomplex bietet das Bildungs- und Kulturzentrum "impuls" der Stiftung Hospital St. Wendel und lädt alle Interessierten am Donnerstag, 14. April, um 19 Uhr, in das "impuls-Forum", Alter Woog 8, ein. Als Referent konnte Notar Hartmut Pfeifer aus St. Wendel gewonnen werden. Der Eintritt ist frei.Fragen über Fragen drängen sich Angehörigen auf, die einen pflegebedürftigen Menschen zu betreuen haben, der nicht mehr über seine Belange selbst entscheiden kann. Wie kann man nach aktueller Rechtslage die medizinischen Maßnahmen durch eine Patientenverfügung am Lebensende rechtsverbindlich regeln? Wer entscheidet über die medizinische Versorgung und den Aufenthaltsort? Wie kann die Bestellung eines fremden Betreuers durch das Amtsgericht vermieden werden? Wer verwaltet das Vermögen des Patienten, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Notar Hartmut Pfeifer aus St. Wendel wird in seinem Vortrag solche und ähnliche Fragen beantworten. red

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