Rechtsanwalt wegen Untreue zu einem Jahr Gefängnis verurteilt

Saarbrücken. Wegen Untreue zum Nachteil eines Mandanten hat das Amtsgericht Saarbrücken einen 60 Jahre alten Rechtsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Anwalt, der in einer Stadt im Regionalverband mit einem Partner eine Kanzlei betreibt, war zu dem Termin vor Gericht nicht erschienen

Saarbrücken. Wegen Untreue zum Nachteil eines Mandanten hat das Amtsgericht Saarbrücken einen 60 Jahre alten Rechtsanwalt zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Anwalt, der in einer Stadt im Regionalverband mit einem Partner eine Kanzlei betreibt, war zu dem Termin vor Gericht nicht erschienen. Daraufhin wurde in Abstimmung mit Staatsanwalt und Verteidigung ein Strafbefehl erlassen. Dies bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichtes auf Anfrage.Der 60-Jährige hat, wie es heißt, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestätigt. Demnach hat er einem türkischen Mandanten, in dessen Haus in Völklingen ein Feuer ausgebrochen war, Leistungen der Versicherung vorenthalten. Hier ging es, so ein Justizsprecher, um drei Zahlungen in Höhe von insgesamt 41 323 Euro. In Zusammenhang mit der jetzt verhängten Bewährungsstrafe hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt eingestellt. In diesem Fall soll er einen zweiten türkischen Mandanten um Geld geprellt haben. Bei dem Mann handelt es sich um ein Opfer der bislang ungeklärten Völklinger Brandserie, die nach umfangreichen Berichten unserer Zeitung eine Sonderermittlungsgruppe der Polizei beschäftigt. Für diesen Mandanten hatte der Anwalt wiederholt auch öffentliche Erklärungen abgegeben und Ermittlungsmethoden der Polizei scharf kritisiert.

Rechtsanwalt Walter Teusch verteidigt den Anwalt. Er bestätigte gegenüber unserer Zeitung, dass der Strafbefehl rechtskräftig ist. Sein Kollege habe mit dem Geld einen finanziellen Engpass in seiner Kanzlei überbrückt. Der Schaden sei bereits in Raten beglichen worden. Wie zu erfahren war, soll dem Anwalt bereits früher wegen Unregelmäßigkeiten von der Aufsichtsbehörde zeitweise untersagt worden sein, Mandanten in Zivilverfahren zu vertreten. Jetzt droht ihm der Entzug der Zulassung. mju

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