Rechtsanwalt wegen Untreue und Betrug rechtskräftig verurteilt

Saarbrücken/Ottweiler. Eine Strafrichterin am Amtsgericht Ottweiler hat einen 57 Jahre alten Rechtsanwalt aus einer Gemeinde im Kreis Neunkirchen wegen Untreue und Betrug zu einer Geldstrafe von 7200 Euro (180 Tagessätze zu 40 Euro) verurteilt. Der verschuldete Jurist, der die Geldstrafe in Monatsraten von 200 Euro zahlen darf, legte in der Hauptverhandlung ein Geständnis ab

Saarbrücken/Ottweiler. Eine Strafrichterin am Amtsgericht Ottweiler hat einen 57 Jahre alten Rechtsanwalt aus einer Gemeinde im Kreis Neunkirchen wegen Untreue und Betrug zu einer Geldstrafe von 7200 Euro (180 Tagessätze zu 40 Euro) verurteilt. Der verschuldete Jurist, der die Geldstrafe in Monatsraten von 200 Euro zahlen darf, legte in der Hauptverhandlung ein Geständnis ab. Demnach räumte er ein, Geld, das er an einen Mandaten hätte auszahlen sollen, für eigene Zwecke ausgegeben zu haben. Aus dem rechtskräftigen Urteil, das unserer Zeitung vorliegt, ergibt sich weiter, dass der Anwalt ohne Wissen eines früheren Mandanten bei dessen Versicherung Rechtsschutz für eine angebliche Auseinandersetzung mit der RAG/DSK AG beantragte und auch erhielt. Die Versicherung zahlte ihm insgesamt mehr als 2300 Euro an Honorarvorschüssen. Tatsächlich hatte er aber nie einen Auftrag zur Durchsetzung von Forderungen und weder außergerichtliche Verhandlungen geführt, noch eine Klage bei Gericht eingereicht.Gegen den 57-Jährigen hat auch die Anwaltskammer ein Verfahren eingeleitet. Ihm droht der Entzug der Zulassung. Er wollte gestern keine Stellungnahme zu dem Fall geben. mju

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