Rechtliche Bedenken bei Ratsbeschluss

Merzig. Der Beschluss des Merziger Stadtrates vom 18. Oktober, wonach grundsätzlich keine Windkraft-Standorte in Waldgebieten ausgewiesen werden sollen, ist möglicherweise rechtlich nicht haltbar

Merzig. Der Beschluss des Merziger Stadtrates vom 18. Oktober, wonach grundsätzlich keine Windkraft-Standorte in Waldgebieten ausgewiesen werden sollen, ist möglicherweise rechtlich nicht haltbar. Die Stadtverwaltung bestätigte auf SZ-Anfrage, dass Oberbürgermeister Alfons Lauer dies den Mitgliedern der Stadtratsausschusses für Klima- und Umweltschutz bereits vor Weihnachten mitgeteilt habe.Der Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Stadtrat, Klaus Borger, hat diese Auskunft des OB, die er einer nichtöffentlichen Sitzung geäußert hatte, in einer Pressemitteilung zur aktuellen Kontroverse um die Windkraft-Standorte in Merzig öffentlich gemacht. "Jedes in der entsprechenden Ausschusssitzung anwesende Ratsmitglied weiß daher, dass der aktuelle Beschluss gegen geltende Gesetze verstößt", erklärte Borger. Die Grünen-Fraktion hatte in der letzten Stadtratssitzung des alten Jahres bereits einen Antrag eingereicht, in dem die Aufhebung des Beschlusses vom Oktober gefordert worden ist. Borger hält diesen Beschluss für rechtlich bedenklich, weil der generelle Ausschluss von Waldflächen als Verhinderungsplanung gewertet und von potenziellen Windkraftbetreibern juristisch angefochten werden könnte. Borger sah für diesen Fall hohe Regressansprüche auf die Stadt zukommen. Der Grünen-Antrag war auf öffentliche Kritik gestoßen, unter anderem seitens des Ortsverbandes Merzig des Naturschutzbundes (Nabu).

Der Merziger Oberbürgermeister Alfons Lauer bestätigte nun, dass der Beschluss juristisch nicht haltbar sein könnte: "Neben mir haben auch das von der Kreisstadt Merzig beauftragte Büro Argus Concept sowie die GVV Kommunalversicherung insofern gewisse Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses, als dass Waldflächen wegen ihrer Erholungsfunktion gänzlich für Windräder ausgeschlossen sein sollen." Zweifel bestünden allerdings nur insofern, als dass diese Flächen generell und ohne konkrete Einzelfallprüfung herausfallen sollen, teilte der OB über seinen Sprecher Thomas Klein weiter mit. "Dieser Teil des Stadtratsbeschlusses vom 18. Oktober wird nochmals genau überprüft. Gegebenenfalls wird das Thema erneut in den städtischen Gremien beraten, um möglicherweise bestehende rechtliche Bedenken auszuschließen", fuhr Lauer fort. Unabhängig davon würden die im Stadtrat beschlossenen, rechtlich unbedenklichen Standorte jetzt planungsrechtlich umgesetzt.

Grünen-Sprecher Borger hob hervor, dass auch seine Fraktion eigentlich waldfreie Standorte für Windkraftanlagen bevorzugt hätte. "Diese wurden aber durch unübliche Abstandsregelungen und veraltete und teilweise fragwürdige Konfliktuntersuchungen zunichte gemacht." Insofern werde der daraus resultierende "Druck auf den Wald" auch von den Grünen bedauert. "Es gibt daher zwischen der Grünen Fraktion und dem Nabu-Vize lediglich einen formal rechtlichen Dissenz", sagte Borger. Er sprach sich dafür aus, die Stadt die fachliche Kompetenz und das ehrenamtliche Engagement auch des Nabu "bei allen geplanten Vorhaben, ob es die Verkehrs-, die Umwelt- und die Energiepolitik in Merzig betrifft", seitens der Stadt aktiv einzubinden.

Der Grünen-Sprecher betonte, dass die Mitglieder des Stadtrates besondere Pflichten zu beachten hätten. "Insbesondere müssen sie ihr Mandat unter strenger Achtung der Gesetze ausüben und das ist nicht frei von Risiken." In besonders schwerwiegenden Fällen des Schadens zum Nachteil der Gemeinde könne für den einzelnen Mandatsträger die Haftung eintreten. "Dies dürfte, wenn der rechtswidrige Beschluss bleibt, eindeutig der Fall sein", urteilte Borger.

"Dieser Teil des Stadtratsbeschlusses vom 18. Oktober wird nochmals genau überprüft."

OB Alfons Lauer zum Ausschluss von Waldflächen bei der Ausweisung von potenziellen Windkraft-Standorten

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