Rechte und Pflichten Jugendlicher mit Behinderung

Neunkirchen

Neunkirchen. Welche rechtlichen Konsequenzen bringt die Volljährigkeit bei Menschen mit geistiger Behinderung? Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es? Wie wird das Selbstbestimmungsrecht gewahrt? Welche Rechte und welche Risiken entstehen? Besser Familien- oder Fremdbetreuer? - Zu diesen und anderen Fragen rund um das Thema "Betreuungsrecht bei Jugendlichen mit (geistiger) Behinderung" lädt die Behindertenbeauftragte des Landkreises Neunkirchen, Petra Moser-Meyer, gemeinsam mit Referent Martin Eisenbeis, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer, für Mittwoch, 5. Juni,19 Uhr, zur Infoveranstaltung in der Biedersbergschule, Förderschule geistige Entwicklung, Jägermeisterpfad in Neunkirchen. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort