Rechte und Pflichten Jugendlicher mit Behinderung
Neunkirchen
23.05.2012
, 21:06 Uhr
Neunkirchen. Welche rechtlichen Konsequenzen bringt die Volljährigkeit bei Menschen mit geistiger Behinderung? Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es? Wie wird das Selbstbestimmungsrecht gewahrt? Welche Rechte und welche Risiken entstehen? Besser Familien- oder Fremdbetreuer? - Zu diesen und anderen Fragen rund um das Thema "Betreuungsrecht bei Jugendlichen mit (geistiger) Behinderung" lädt die Behindertenbeauftragte des Landkreises Neunkirchen, Petra Moser-Meyer, gemeinsam mit Referent Martin Eisenbeis, Sozialdienst katholischer Frauen und Männer, für Mittwoch, 5. Juni,19 Uhr, zur Infoveranstaltung in der Biedersbergschule, Förderschule geistige Entwicklung, Jägermeisterpfad in Neunkirchen. red