Rechte und Pflichten der Eltern nach einer Trennung

Saarlouis. Über Neuerungen in der Rechtslage bei Trennungen und Beziehungskonflikten sprach am Dienstag Ursula Trappe, Rechtsanwältin aus Saarlouis. Besonderes Augenmerk legte sie hierbei auf Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Übernahme von Kosten und das Gewaltschutzgesetz. Anlass des Vortrags war das 15-jährige Bestehen des Frauennotrufs Saarland

Saarlouis. Über Neuerungen in der Rechtslage bei Trennungen und Beziehungskonflikten sprach am Dienstag Ursula Trappe, Rechtsanwältin aus Saarlouis. Besonderes Augenmerk legte sie hierbei auf Unterhaltsrecht, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Übernahme von Kosten und das Gewaltschutzgesetz. Anlass des Vortrags war das 15-jährige Bestehen des Frauennotrufs Saarland.

Neue Regeln zum Unterhalt

Beim Unterhaltsgesetz habe sich in den letzten Jahren einiges geändert, erzählt Trappe. Während es bis zu einer Reform 2008 ein Altersphasenmodell gab, wird jetzt der individuelle Bedarf des Kindes und der Eltern betrachtet. In diesem Zusammenhang erwähnte Trappe auch den Versorgungsausgleich, von dem sie "kein Freund" sei. Es handele sich hierbei um einen Rentenausgleich mit Halbteilungsgrundsatz. "Sie können den Versorgungsausgleich per Ehevertrag ausschließen", sagt Trappe dazu, "aber ich rate in der Regel davon ab."

Auch beim Sorgerecht hat sich vor einem Jahr eine Änderung ergeben. Auch nichteheliche Väter können nun die gemeinsame oder alleinige Sorge haben, "wenn es dem Kindeswohl entspricht", sagt Trappe. Es werden Faktoren wie die emotionale Bindung des Kindes zu Eltern und Geschwistern, die Förderungsmöglichkeiten durch die jeweiligen Elternteile und auch der Wille des Kindes berücksichtigt. Durch das Beschleunigungsgebot sollen Familiengerichte innerhalb von vier Wochen über das Sorgerecht entscheiden.

Gewalt schränkt Umgang ein

Wenn das Kind häusliche Gewalt miterlebt hat, könne das Sorge- und Umgangsrecht auch verwirkt oder beeinträchtigt werden. "Wir haben Kinder, die es ablehnen, mit dem Vater alleine in einem Raum zu sein", erzählt Trappe. Kontakte werden dann befristet ausgesetzt, später können begleitete Umgangskontakte vereinbart werden.

Über das 2002 verfasste Gewaltschutzgesetz sprach Trappe im Anschluss. Sie machte dabei klar, dass es nicht nur um körperliche, sondern auch um psychische und sexualisierte Gewalt ginge. "Viele Frauen sind Opfer", erzählt sie, "sie sehen das, was ihnen passiert, jedoch oft gar nicht als Gewalt an." Gewalt kann sich bereits in Drohungen oder ständiger Kontrolle äußern. In solchen Fällen sei eine Härtescheidung möglich, bei der das Trennungsjahr nicht eingehalten werden müsse.

Abschließend betonte Trappe noch, dass es wichtig sei, dass betroffene Frauen sich Hilfe suchen. Ein Anruf beim Frauennotruf ist kostenlos und anonym. Bei einem späteren Gerichtsverfahren sind Leistungen wie Verfahrenskostenhilfe möglich. bsch

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