Hohe Pensionsrückstellungen Rechentrick soll Saar-Kommunen aus der Überschuldung holen

Saarbrücken · Hohe Pensionsrückstellungen verhageln Städten und Gemeinden die Bilanzen. Das soll bald vorbei sein – ohne dass sich am Ruhegehaltssystem etwas ändert.

 (Symbolbild).

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Foto: picture alliance / dpa/Jens B¸ttner

Mehrere saarländische Städte und Gemeinden – darunter die Landeshauptstadt Saarbrücken – könnten in absehbarer Zeit auf einen Schlag aus ihrer Überschuldung befreit werden. CDU und SPD im Landtag sind sich dem Vernehmen nach einig, die Vorgaben für Pensionsrückstellungen per Rechentrick zu lockern. Dies ist Teil eines Kommunalpakets, das beide Regierungsparteien in der zweiten Jahreshälfte beschließen wollen.

Die Rückstellungen sind einer der größten Bilanzposten der Kommunen und eine Ursache für die Aufzehrung des Eigenkapitals und damit für die Überschuldung. Eine Kommune wiederum, die bilanziell überschuldet ist, muss einen Sanierungshaushalt mit harten Einschnitten beschließen. Unter anderem mit der Überschuldung hatte die Kommunalaufsicht des Landes begründet, warum sie der Landeshauptstadt Saarbrücken deutlich weniger Investitionskredite genehmigen will, als der Stadtrat beschlossen hatte (die SZ berichtete).

Das Ruhegehalt der kommunalen Pensionäre wird in einem umlagefinanzierten System von der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse (RZVK) gezahlt, es funktioniert im Prinzip ähnlich wie die gesetzliche Rente: Das Ruhegehalt der aktuellen Pensionäre wird über eine Umlage von den Kommunen an die RZVK gezahlt. Bei diesem System, das sich bewährt hat, soll es bleiben.

Obwohl die saarländischen Kommunen die Ruhegehälter ihrer Pensionäre bereits über die Umlage zahlen, müssen sie in ihren Bilanzen für ihre aktuellen Beamten und Pensionäre Rückstellungen bilden. Dieses Geld wird nicht auf einem Konto beiseite gelegt, sondern taucht lediglich als Posten in der Bilanz auf. Die RZVK bezifferte diesen Betrag vor Jahren auf 870 Millionen Euro. Auf diese Rückstellungen müsste eigentlich nur dann zurückgegriffen werden, wenn das Umlage-System der RZVK, warum auch immer, zusammenbräche und keine Pensionen mehr zahlen könnte. Denn der Anspruch auf die Pensionszahlung richtet sich gegen die Kommune, nicht gegen die Ruhegehaltskasse.

Es gibt nun verschiedene Reform-Modelle, die bundesweit angewandt werden. Bei einigen müssen die Kommunen gar keine Rückstellungen in ihren Bilanzen bilden, bei anderen nur in Höhe der Umlage für die aktuellen Pensionäre. Das saarländische Innenministerium präferiert angeblich das zweite Modell.

Der Rechnungshof des Saarlandes hatte bereits 2010 dafür plädiert, dass die Kommunen nur noch Rückstellungen für die Umlage der Pensionäre bilden sollten. Statt 870 Millionen Euro müssten in den Bilanzen dann nur noch weniger als 350 Millionen Euro auftauchen. Unter Finanzpolitikern firmiert dieses Modell bundesweit als „Münchner Ansatz“. In Thüringen äußerte sich der Gemeinde- und Städtebund auf Anfrage unserer Zeitung gestern sehr zufrieden mit dem Modell. Einen Pferdefuß sieht man dort nicht.

Schon vor mehr als zehn Jahren, bei Einführung der doppelten Buchführung in den Kommunen, war man auch im Saarland der Auffassung, dass der „Münchner Ansatz“ eigentlich sinnvoll wäre. Doch das Innenministerium, das diese Materie per Verordnung ohne den Landtag regeln kann, fürchtete damals einen Alleingang unter den Bundesländern.

Grundsätzlich dürften die Pläne den saarländischen Kommunen entgegen kommen, ihre Vertreter hatten in den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD im Frühjahr 2017 für Erleichterungen gekämpft. Mit einer abschließenden Bewertung will sich der Städte- und Gemeindetag aber noch Zeit lassen, bis die Details feststehen.

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