Rat erteilt Entlastung für OB nur eingeschränkt Stadtrat entlastet OB Lauer nur eingeschränkt

Merzig. Eigentlich ist es eine Formalie: die Entlastung eines Verwaltungschefs durch den Stadt- oder Gemeinderat. Diese erfolgt bei der Feststellung des Jahreabschlusses eines zurückliegenden Haushaltsjahres

Merzig. Eigentlich ist es eine Formalie: die Entlastung eines Verwaltungschefs durch den Stadt- oder Gemeinderat. Diese erfolgt bei der Feststellung des Jahreabschlusses eines zurückliegenden Haushaltsjahres. Im Stadtrat von Merzig war dieser Punkt am Donnerstag aber Ausgangspunkt einer kontroversen Diskussion, an deren Ende der Rat Oberbürgermeister Alfons Lauer die uneingeschränkte Entlastung verweigerte. Unregelmäßigkeiten Denn die Haushaltsjahre, um die es ging, waren 2007 und 2008 - jene Zeit, in denen durch Finanz-Manipulationen im Kulturamt der Stadt ein finanzieller Schaden von rund 1,5 Millionen Euro entstand. Die im Sommer 2008 aufgedeckten Unregelmäßigkeiten hatten zur Trennung von der damaligen Kulturamtsleiterin geführt.Der Stadtrat beschloss mit knapper Mehrheit, dem OB als Chef der Verwaltung nur eingeschränkt Entlastung zu erteilen: Der gesamte Kulturetat in beiden Haushaltsjahren blieb davon ausgenommen. Den Jahresabschluss für 2007 und 2008 billigte der Rat indes. Manfred Klein (CDU) begründete dies so: "Eine Entlastung bedeutet Billigung der Haushaltsführung. Im Teilbereich Kulturetat fehlt uns diesbezüglich das Vertrauen in die Verwaltungsleitung." "Viele offene Fragen" Zwar sei auch der mit der Vorprüfung befasste Rechnungsprüfungsausschuss überzeugt gewesen, dass bei der Aufarbeitung der Kulturamts-Affäre "die Verwaltung uns all das vorgelegt hat, was sie selbst weiß". Es gebe aber noch so viele offene Fragen zum Umfang des finanziellen Schadens und zu den Gründen, wie die massiven Manipulationen so lange unentdeckt bleiben konnten, dass erhebliche Unklarheiten bestünden.Die SPD-Fraktion sprach sich für die uneingeschränkte Entlastung aus. SPD-Mann Thomas Caspar nannte den Beschluss der Ratsmehrheit rechtswidrig: Der Rat dürfe dem Verwaltungschef nur dann die Entlastung verweigern, wenn ihm schwer wiegende Verstöße gegen eine ordnungsgemäße Haushaltsführung nachgewiesen worden seien. Sowohl das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC als auch die Untersuchung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Kulturamts-Vorgängen habe aber keine Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Dienstvergehen oder schwer wiegende Verstöße ausgemacht. Juristisch oder dienstrechtlich hat die teilweise Verweigerung der Entlastung keine Konsequenzen. Der OB sagte nach der Abstimmung, er hätte sich nie vorstellen können, dass er in eine Situation kommen würde, in der ihm der Rat das Vertrauen entziehe. "Aber ich habe vor mir ein absolut reines Gewissen."

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