Es drohen Klagen RAG darf mit Grubenflutung beginnen – so sehen die Pläne im Saarland aus

Ensdorf · Das Land hat formell der RAG grünes Licht für den Prozess der Grubenflutung gegeben. Ab dem 6. September liegt in 30 betroffenen Gemeinden zwei Wochen der Planfeststellungsbeschluss aus. Einwände und Klagen gegen die Pläne sind nicht ausgeschlossen.

 Der Bergbau im Saarland ist Geschichte, die Folgen nicht. Über die beabsichtigte Flutung der Gruben wird heftig diskutiert. Unser BIld zeigt den Förderturm des ehemaligen Bergwerks Saar.

Der Bergbau im Saarland ist Geschichte, die Folgen nicht. Über die beabsichtigte Flutung der Gruben wird heftig diskutiert. Unser BIld zeigt den Förderturm des ehemaligen Bergwerks Saar.

Foto: BeckerBredel

Der RAG-Konzern darf formal das Verfahren der Grubenflutung einleiten. Das Land, vertreten durch das Oberbergamt im Einvernehmen mit dem Umweltministerium in seiner Funktion als oberste Wasserbehörde, hat am Donnerstag die Genehmigung erteilt. Diese ist jedoch an eine ganze Reihe von Auflagen geknüpft. Zugleich können die Pumpen frühestens in zwei Jahren abgestellt werden, da ein festgelegter Fahrplan die Beteiligung von 30 Gemeinden mit insgesamt rund 600 000 Einwohnern an dem gesamten weiteren Verfahren vorsieht. Die RAG will das Grubenwasser in ehemaligen Bergwerken auf 320 Meter unter Null ansteigen lassen. Dazu sollen die Pumpen, die bisher das Grubenwasser abpumpen, im Schacht Duhamel und in der Grube Reden abgestellt werden. Anschließend würde das Wasser dann über Querverbindungen von den Gruben Reden und Göttelborn in die Grube Dilsburg und in das Bergwerk Saar fließen. Nach Abschluss der nach Angaben der RAG rund drei Jahre dauernden Teilflutung würden die Pumpen im Schacht Duhamel dann wieder angestellt, um das Grubenwasserniveau dauerhaft auf 320 Meter unter dem Meeresspiegel zu halten.