"Räumen und Streuen - Wer muss wann ran?"

Saarbrücken. Die Bürger sollen rechtzeitig erfahren, wofür sie bei Eis und Schnee verantwortlich sind. Deshalb verteilen Mitarbeiter des städtischen Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebes (ZKE) am Freitag, 18

 Blick in ein Streusalzlager des ZKE. SZ-Archiv-Foto: ZKE

Blick in ein Streusalzlager des ZKE. SZ-Archiv-Foto: ZKE

Saarbrücken. Die Bürger sollen rechtzeitig erfahren, wofür sie bei Eis und Schnee verantwortlich sind. Deshalb verteilen Mitarbeiter des städtischen Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebes (ZKE) am Freitag, 18. November, von 9 bis 12 Uhr in den beiden ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen 4 und in der Wiesenstraße 11 eine neue Informationsbroschüre - Titel: "Räumen und Streuen - wer muss wann ran" . Die Broschüre erklärt, wer im Winter wann und wo auf Straßen und Bürgersteigen zu Schneeschaufel und Streusand greifen muss - aber natürlich auch wann und wo der ZKE, das Grünamt und die Bauhöfe fürs Räumen und Streuen zuständig sind.Die Broschüre liegt ab Freitag auch in Rathäusern, Bürgerzentren und Bibliotheken sowie beim ZKE im Gaschhübel 1 und in der Schillstraße 65 aus. Wer die Möglichkeiten dazu hat, kann sie auch aus dem Internet herunterladen.

Bereits im Sommer - so versichert die Stadtpressestelle - hat sich Saarbrücken auf den Winter vorbereitet: Die Mitarbeiter haben ihre Fahrzeuge und Geräte gewartet und repariert, Streumittel bestellt und eingelagert. Seit Beginn der offiziellen Wintersaison Mitte Oktober warten 22 Räumfahrzeuge sowie 20 Kleinfahrzeuge auf ihren Einsatz. Rund 100 Mitarbeiter des ZKE, der Bauhöfe und des Grünamtes sind in Schichten eingeteilt, um bei einem plötzlichen Wintereinbruch mit Eis und Schnee sofort auszurücken. Sobald es schneit oder glatt wird, befreit der Winterdienst zunächst die wichtigsten Straßen, die Linien des öffentlichen Nahverkehrs und die Zufahrten zu den Krankenhäusern von Schnee und Eis. Zudem räumt und streut er Fußgängerüberwege, Treppen, Brücken, Auf- und Abgänge, Verbindungswege sowie einen Teil der Saarbrücker Haltestellen.

Grundstückseigentümer müssen auf den Bürgersteigen vor ihren Grundstücken Bahnen von mindestens einem Meter Breite freiräumen und bei anhaltendem Schneefall oder gefrierendem Regen mehrmals täglich streuen - es sei denn, sie haben diese Verpflichtung auf ihre Mieter übertragen. Das gilt werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.

zke-sb.de

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