Räuberische Erpressung entpuppt sich als Nötigung

Saarbrücken/Lebach. Als gestern vor dem Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft vorgetragen wurde, dachten Prozessbeobachter unwillkürlich an Schutzgelderpressung und Mafiamethoden. Zwei Cousins, 37 und 28 Jahre alt, mussten sich wegen räuberischer Erpressung verantworten. Am Spätnachmittag des 17

Saarbrücken/Lebach. Als gestern vor dem Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft vorgetragen wurde, dachten Prozessbeobachter unwillkürlich an Schutzgelderpressung und Mafiamethoden. Zwei Cousins, 37 und 28 Jahre alt, mussten sich wegen räuberischer Erpressung verantworten. Am Spätnachmittag des 17. Dezember 2008 erschien - so die Anklage - der Ältere in einer Pizzeria in Lebach und verlangte vom Inhaber 15 000 Euro. Bis zum nächsten Tag habe er Zeit zu bezahlen, falls nicht, werde er den Wirt abstechen.Kurz nach 22 Uhr soll der Angeklagte mit seinem Cousin und einem weiteren Mann in einem Saarbrücker Lokal erschienen sein und wieder Geld gefordert haben. "Wenn wir das Geld nicht bekommen, wird heute Abend noch jemand ermordet", sollen sie gedroht haben. Gegen 23 Uhr am selben Abend, seien die Angeklagten und ein weiterer Mann erneut in die Lebacher Pizzeria gekommen - wieder mit Morddrohungen. Gewaltsam sei der Inhaber gehindert worden, die Polizei anzurufen. Der Jüngere soll versucht haben, mit einem Messer auf den Wirt loszugehen, wurde aber von dem Älteren davon abgehalten. Der Wirt erlitt eine leichte Schnittwunde.

Vor Gericht ergab die Beweisaufnahme, dass der angegriffene Wirt ebenfalls ein Cousin der Angeklagten war. Tatsächlich soll er Schulden in Höhe von 15 000 Euro gehabt haben. Daraufhin wurden die beiden ersten Punkte der Anklage fallen gelassen. Es ging nur noch um die Schuldeneintreibung mit dem Messer - als versuchte Nötigung bewertet. Das Gericht verurteilte beide Männer rechtskräftig zu Geldstrafen von je 2700 Euro. jht

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